Was Bedeutet Es, Vertretungsberechtigt Zu Erben?

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Was Bedeutet Es, Vertretungsberechtigt Zu Erben?
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Video: Erben erklärt: Wer erbt was? Pflichtteil, Schenkung, Vererben & mehr verstehen! 2024, April
Anonim

Es steht jedem frei, über sein Eigentum zu verfügen, wie er es für richtig hält. Er kann sein Testament begründen, indem er ein Testament aufstellt, wonach sein Erbe nach dem Tod aufgeteilt wird. Aber für den Fall, dass das Testament nicht erstellt wurde, erfolgt die Verteilung der Erbschaft nach dem Gesetz. Zu den gesetzlichen Erben zählen auch diejenigen, die an der Verteilung der Erbschaft durch Vorlagerecht beteiligt sind.

Was bedeutet es, vertretungsberechtigt zu erben?
Was bedeutet es, vertretungsberechtigt zu erben?

Vertretungsberechtigtes Erbe

Alle nach dem Tod des Erblassers verbleibenden Erben können einer der acht in den Artikeln 1142-1146 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation festgelegten Warteschlangen zugeordnet werden. Diese Reihenfolge wird in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad festgelegt. Nur Erben einer Warteschlange können eine Vererbung eingehen. Fehlen Erben der vorherigen Erbschaft, wird die Erbschaft auf die Erben der nächsten Runde aufgeteilt.

Für den Fall, dass am Tag des Todes des Erblassers der Erbe der erbberechtigten Linie verstorben ist oder wenn er gleichzeitig mit dem Erblasser gestorben ist, seine direkten Nachkommen, die vertretungsberechtigt als Erben bezeichnet werden, soll seinen Anteil an seiner Stelle per Gesetz erhalten. Jene. Vertretungsberechtigte Erbschaft ist die Vererbung eines Erbteils aufgrund eines verstorbenen Erben, nach dem es auch Personen gibt, die diesen Anteil beanspruchen können.

In diesem Fall sind nur gesetzliche Erben zum Erben berufen, Testamentserben haben kein Erbrecht durch Vorlage. Es gibt aber auch Einschränkungen – die Vertretungsbefugnis kann den Nachkommen eines unwürdigen und vom Erblasser amtlich enterbten Erben entzogen werden.

Erbfolge durch Vorlagerecht

Auch bei der vertretungsberechtigten Erbschaft gibt es eine gesetzlich festgelegte Reihenfolge. Hatte der Erblasser verstorbene Kinder, werden diese zunächst durch die Enkel und deren Nachkommen in absteigender Reihenfolge - Urenkel usw. - vertreten. Die zweite Stufe umfasst die Neffen der Geschwister des Erblassers und Halbbrüder und Schwestern. Die dritte Priorität umfasst die Cousins und Schwestern des Erblassers, die die Geschwister der Eltern des Erblassers vertreten.

Wie das Erbe vertretungsberechtigt verteilt wird

Die Erbschaft durch Vorlagerecht ist auf den Anteil des Erben beschränkt, der vor der Eröffnung der Erbschaft gestorben ist. Unabhängig von der Anzahl der vertretungsberechtigten Erben erhalten sie alle zusammen nur den Anteil, der ihrem verstorbenen Verwandten zustehen würde, wenn dieser am Leben bliebe. Dieser Anteil wird unter allen Erben nach Vertretung zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dabei ist zu beachten, dass die Erben bei Vorlage gleichzeitig mit dem Erbe und den Verbindlichkeiten für die Schulden des Erblassers und nicht für die Schuldscheine des Erben, den sie vertreten, übernehmen.

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