Alle in der Russischen Föderation tätigen Personen müssen über einen Rentenversicherungsausweis verfügen, der bestätigt, dass der Arbeitgeber im Namen seines Arbeitnehmers ein persönliches Konto bei der Pensionskasse eröffnet hat.
Notwendig
Reisepass, Antragsformular
Anleitung
Schritt 1
Füllen Sie den Versichertenfragebogen aus, den der Arbeitgeber Ihnen zur Verfügung stellen muss. In der Regel wird bei der erstmaligen Arbeitsaufnahme ein Versicherungsausweis ausgestellt, die Anmeldung eines Versicherungsausweises können Sie selbst vornehmen.
Schritt 2
Der Arbeitgeber übermittelt Ihnen innerhalb von zwei Wochen ein ausgefülltes Antragsformular an die Pensionskasse, die ein persönliches Konto auf Ihren Namen eröffnet. Dem Konto werden die Abzüge des Arbeitgebers gutgeschrieben, die sich direkt auf die Höhe Ihrer zukünftigen Rente auswirken.
Schritt 3
Innerhalb von drei Wochen nach Einreichung des ausgefüllten Antrags bei der Pensionskasse wird ein persönliches Konto auf Ihren Namen eröffnet und ein Rentenversicherungsausweis ausgestellt, der die Eintragung einer Person in das Versicherungssystem bestätigt. Wenn Sie Ihre Passdaten geändert haben, meldet der Arbeitgeber die neuen Personendaten an die Pensionskasse, um Ihr Personenkonto zu aktualisieren. Bei Verlust des Rentenausweises sowie bei dessen Unbrauchbarkeit erstellt Ihr Arbeitgeber ein Duplikat.