Ein Unternehmen kann nach seiner Registrierung bei der Gebietskörperschaft des Föderalen Steuerdienstes offiziell Tätigkeiten ausüben. Die Gründung einer juristischen Person erfolgt in mehreren Schritten: Einberufung einer Teilnehmerversammlung, Genehmigung der Gründungsdokumente, Einführung des genehmigten Kapitals und tatsächliche Registrierung des Unternehmens bei staatlichen Stellen.
Zunächst werden die Zusammensetzung der Gesellschafter bzw. Gesellschafter der Organisation, die Höhe des genehmigten Kapitals und die Art seiner Einbringung, die Höhe der Einlagen der Gründer bestimmt, ein Satzungsentwurf und ein Gründungsvertrag erarbeitet. Anschließend wird eine Sitzung der Teilnehmer einberufen, um den Beschluss über die Gründung des Unternehmens und seine Satzungsdokumente zu genehmigen sowie andere Fragen im Zusammenhang mit der Gründung des Unternehmens zu erörtern.
Die Gründungsdokumente müssen den Namen der Organisation, ihren Standort, das Verfahren zur Ausübung der Funktionen und die Führung des Unternehmens, den Gegenstand, die Ziele und die Art der Tätigkeit, das Verfahren zur Verteilung von Gewinnen und Verlusten unter den Teilnehmern, den Eintritt und den Austritt von Gründern enthalten von der Zusammensetzung, Änderungen der Satzung und anderen Fragen.
Wenn die Satzung die Bildung des genehmigten Kapitals zu Lasten von Geldmitteln vorsieht, ist es erforderlich, ein Sammelkonto zu eröffnen und darauf mindestens 50% des angegebenen Betrags zu hinterlegen. Die Bank muss einen Antrag des Gründers auf Eröffnung eines Kontos, einen Beschluss zur Gründung eines Unternehmens, einen Gesellschaftsvertragsentwurf und einen Gesellschaftsvertrag einreichen. Für den Fall, dass das genehmigte Kapital zu Lasten von Wertpapieren, Sachen oder Schutzrechten gebildet wird, wird in der Gründerversammlung der Geldwert der Einlagen der Teilnehmer festgestellt und genehmigt.
Für die direkte Registrierung eines Unternehmens müssen innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum der Genehmigung der Satzung die folgenden Dokumente bei der Aufsichtsbehörde des Eidgenössischen Steuerdienstes eingereicht werden, die juristische Personen registriert:
- eine notariell beglaubigte Erklärung im Formular P11001;
- eine Quittung über die Zahlung der staatlichen Abgabe in Höhe von 2.000 Rubel;
- die Entscheidung des einzigen Teilnehmers oder das Protokoll der Gründerversammlung über die Gründung einer juristischen Person;
- Originale der Satzung und Satzung in 2 Ausfertigungen;
- eine Quittung, eine Bareinzahlungsanordnung zur Einbringung des genehmigten Kapitals in ein thesaurierendes Konto oder eine Annahme- und Vermögensübertragung durch die Gründer als Einlage in das genehmigte Kapital.
Das fertige Dokumentenpaket kann vom Gründer, dem Geschäftsführer des Unternehmens, der gleichzeitig als Beteiligter auftritt, oder einer bevollmächtigten Person persönlich beim Finanzamt abgegeben und auch per Post mit einer wertvollen Paketpost verschickt werden mit Anhangsliste.
Innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Unterlagen meldet das Finanzamt das Unternehmen an oder erlässt einen Ablehnungsbescheid bei Widersprüchen mit den gesetzlichen Anforderungen. Gleichzeitig wird die Organisation als Steuerzahler registriert. Nach Abschluss der Registrierungsmaßnahmen erhält das Unternehmen eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung (OGRN) und die Steuerregistrierung (TIN).