Abschnitt II von Teil I des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation ist Eigentumsrechten und anderen Eigentumsrechten gewidmet. Die Gesetzgebung legt den Inhalt des Eigentumsrechts und die Fälle, in denen es anwendbar ist, sowie die Gründe fest, aus denen dieses Recht entsteht und endet.
Anleitung
Schritt 1
Das Eigentum wird dadurch bestimmt, dass es dem Eigentümer freisteht, sein Eigentum zu besitzen, zu nutzen und darüber zu verfügen. Eigentümer können Bürger, juristische Personen, die Russische Föderation, ihre Untertanen sowie Gemeinden sein, und ihre Rechte sind gleichermaßen gesetzlich geschützt. Der Wert und die Menge der Immobilie sind mit Ausnahme bestimmter Fälle in keiner Weise beschränkt.
Schritt 2
Das Eigentumsrecht bedeutet, dass die Person über eine bestimmte Sache verfügt, die sie tatsächlich besitzt, während der Zugang anderer Personen zu dieser Sache eingeschränkt sein kann. Das Eigentum ist jedoch kein ausschlaggebender Faktor für die Geltendmachung von Eigentum. Der Eigentumsbesitz kann vorübergehend sein, beispielsweise durch die Überlassung einer Sache zur Aufbewahrung oder als Verpfändung.
Schritt 3
Das Nutzungsrecht bedeutet auch nicht, dass die Person, in deren Nutzung sich die Immobilie befindet, automatisch Eigentümerin wird. Ein recht häufiges Beispiel zur Erklärung dieser Bestimmung ist ein Mietvertrag. Der Mieter besitzt und nutzt im Einvernehmen mit dem Vermieter zeitweilig das Eigentum des Eigentümers, ist jedoch nicht berechtigt, darüber zu verfügen (Verkauf, Schenkung usw.).
Schritt 4
Die Fähigkeit, über Eigentum zu verfügen, bestimmt weitgehend das Eigentumsrecht, jedoch gibt es hier einige Nuancen. Menschen mit Behinderungen können Eigentümer von Grundstücken sein, aber nicht nach eigenem Ermessen darüber verfügen, da ihre gesetzlichen Vertreter in ihrem Namen handeln.
Schritt 5
Wenn Sie das Eigentum des Subjekts an der Immobilie feststellen müssen, studieren und analysieren Sie alle Details. In gewissem Umfang helfen Unterlagen zu dieser Immobilie (Kaufbeleg, Rechnung) dabei, das Recht zum Besitz, zur Verfügung und zur Nutzung der erworbenen beweglichen Sachen zu bestätigen. Wenn es sich um eine Immobilie oder ein Grundstück handelt, wird eine Bescheinigung der festgelegten Form zu einer Eigentumsbestätigung.