Oftmals gibt es Situationen, in denen eine Mutter oder ein Vater ein Neugeborenes nicht betreuen kann, weil es unmöglich ist, die Arbeit auch nur vorübergehend zu verlassen. In diesem Fall können von einer Großmutter oder einem anderen nahen Verwandten bezahlter Mutterschaftsurlaub zur Betreuung eines Kindes bis zu einem Alter von eineinhalb Jahren und unbezahlter Mutterschaftsurlaub bis zu drei Jahren gewährt werden (Artikel 256 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation, Artikel 15 Bundesgesetz Nr. 81-F3).
Es ist notwendig
- - Bewerbung;
- - Geburtsurkunde;
- - Bescheinigung vom Arbeitsort der Eltern;
- - ärztliches Attest (wenn die Eltern krank sind);
- - Einkommensbescheinigung von allen Arbeitsstätten.
Anleitung
Schritt 1
Um Elternzeit für eine Großmutter zu beantragen, wenden Sie sich mit einem Antrag an Ihren Arbeitgeber. Geben Sie das Anfangs- und Enddatum des Urlaubs an, bringen Sie eine Bescheinigung vom Arbeitsplatz der Eltern des Kindes mit, dass sie diese Art von Urlaub nicht in Anspruch nehmen, die Geburtsurkunde des Kindes. Ist die Mutter des Kindes krank und kann deshalb die Elternzeit nicht in Anspruch nehmen, legen Sie ein ärztliches Attest vor.
Schritt 2
Wenn Sie für ein Kind unter drei Jahren unbezahlte Elternzeit in Anspruch nehmen möchten, ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Wenn die Mutter oder der Vater des Kindes bereits mit dem Urlaub begonnen haben, diesen jedoch unterbrechen müssen, können Sie sich jederzeit an den Arbeitgeber wenden und eine Erklärung über die Notwendigkeit der Betreuung eines kleinen Kindes schreiben.
Schritt 3
Laut Gesetz hat der Arbeitgeber kein Ablehnungsrecht, egal in welcher Eigentumsform Ihr Unternehmen ist.
Schritt 4
Der Elternurlaub wird mit 40 % des 24-Monats-Durchschnittsverdienstes gezahlt. Arbeitet die Großmutter bei mehreren Arbeitgebern, muss der Urlaubsantrag bei allen Betrieben gestellt werden. Die Zulage kann am Hauptarbeitsplatz bezogen werden, wird jedoch auf der Grundlage aller Einkünfte für 24 Monate berechnet. Um sie zu berechnen, holen Sie sich eine Einkommensbescheinigung des 2-NDFL-Formulars von allen Arbeitsstätten und legen Sie sie vor die Buchhaltung am Hauptarbeitsplatz.
Schritt 5
Der Mindestbetrag der Beihilfe beträgt 2194,33 Rubel pro Kind und 4388,67 Rubel für die Betreuung eines zweiten oder zweier Kinder. Der maximale Leistungsbetrag beträgt 13833,33 Rubel.
Schritt 6
Leistungen für die Betreuung eines Kindes unter drei Jahren werden nicht gezahlt, jedoch wird eine Rechnung zur Verlängerung des bezahlten Urlaubs geprüft.
Schritt 7
Wenn der Arbeitgeber Ihnen den Elternurlaub verweigert, können Sie sich an die Arbeitsaufsichtsbehörde wenden oder arbeiten, da die Verweigerung einen direkten Verstoß gegen das russische Recht darstellt und dies von den zuständigen Stellen erfolgt.