Jeder Geldtransfer muss von der Ausfertigung der entsprechenden Dokumente begleitet werden. Die Bestätigung des Geldeingangs durch eine bestimmte Person ist eine persönliche handschriftliche Quittung. Im Streitfall ist die Quittung der wichtigste Nachweis für den Geldeingang.
Es ist notwendig
- Blatt Papier,
- Griff,
- Reisepass des Empfängers,
- Reisepass des Geldüberweisers
Anleitung
Schritt 1
Bei der Ausstellung einer Quittung sind Datum und Ort (Ort) der Quittung anzugeben.
Schritt 2
Nach der Überschrift "Quittung" steht der Haupttext, in dem der vollständige Name, Nachname, Vatersname, Passdaten und Wohnort des Geldempfängers angegeben sind. Dann werden der vollständige Name, Vorname, Vatersname, Passdaten und Wohnort der überweisenden Person erfasst.
Schritt 3
Der Geldbetrag wird in Zahlen und in Worten geschrieben. Darüber hinaus sollte beim Schreiben des Betrags in Worten die erste Ziffer mit einem Großbuchstaben beginnen, um die Möglichkeit auszuschließen, eine zusätzliche Ziffer hinzuzufügen. Nach Angabe des Betrages müssen Sie schreiben, für welche Leistungen, zu welchen Zwecken und zu welchen Bedingungen dieser Betrag überwiesen wird. Wenn der Überweisungsbeleg einer Vereinbarung über die Überweisung dieses Betrags beiliegt, müssen die Einzelheiten dieser Vereinbarung in der Quittung angegeben werden.
Schritt 4
Erfolgt die Geldüberweisung zu den Bedingungen eines Darlehens, so sind der Zeitraum der Geldüberweisung und die Zinsverpflichtungen für die Verwendung dieses Geldes vorgeschrieben. Sowie die Bedingungen für die Rückgabe des überwiesenen Betrags an den Kreditgeber. Dabei kann es sich entweder um eine einmalige Rückzahlung des Kreditnennbetrags nebst Zinsen oder um eine Teilrückzahlung durch monatliche Raten handeln. Oder es kann eine monatliche Zahlung nur des Zinsbetrags und zu einem bestimmten Zeitpunkt die Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags erfolgen.
Schritt 5
Der Text der Quittung endet mit der handschriftlichen Unterschrift des Geldempfängers. Anschließend erfolgt die Entschlüsselung der Signatur, d.h. Schreibweise des Nachnamens und der Initialen des Unterzeichners.