Anspruch auf Kindergeld haben alle Eltern mit Kindern. Viele von ihnen melden sich aber schlichtweg nicht bei den Sozialversicherungsträgern, weil sie sich nicht sicher sind, ob sie Anspruch auf staatliche Entschädigung haben. Andere haben Angst vor der riesigen Liste von Dokumenten, die gesammelt werden müssen, um diese Hilfe zu leisten. Sie müssen jedoch Leistungen beantragen. Und dieser Vorgang wird für Sie nicht lange und schmerzhaft sein, wenn Sie sich sorgfältig auf die Lieferung aller Dokumente vorbereiten.
Anleitung
Schritt 1
Das Kindergeld wird in 2 Arten unterteilt: bis zu 1, 5 und bis zu 3 Jahren. Hinzu kommen die sogenannten Einmalleistungen, die mit der Geburt eines Babys verbunden sind. In Moskau gibt es beispielsweise eine städtische Ausgleichszahlung, die in der Regel zusammen mit einem Pauschalbetrag für junge Familien ausgestellt wird. Um eine solche Entschädigung zu erhalten, muss mindestens ein Elternteil Moskauer sein (und die Verjährungsfrist seiner Eintragung in die Hauptstadt spielt keine Rolle).
Schritt 2
Die Beihilfe für junge Moskauer Familien beträgt 5 existenzsichernde Mindestlöhne für die Geburt eines Kindes, 7 für die Geburt eines zweiten und 10 für ein drittes. Um diese Zulage zu erhalten, dürfen beide Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht älter als 30 Jahre sein.
Schritt 3
Diese Entschädigung können Sie bei Ihrem Bezirksamt für Sozialschutz beantragen. Dazu benötigen Sie eine Reihe von Dokumenten: Reisepässe beider Elternteile, eine Bescheinigung des Standesamtes in spezieller Form, die Geburtsurkunde des Kindes, Heiratsurkunde und Bankverbindung.
Schritt 4
Außerdem können junge Eltern mit einer einmaligen Bundesleistung rechnen. Es wird am Arbeitsplatz eines von ihnen bezahlt. Wenn die Mutter nicht arbeitet, kann der Vater es leicht bekommen. Für den Fall, dass sich die Mutter nur im Mutterschaftsurlaub befindet, kann sie den Eingang dieser Zahlung in ihrer Buchhaltung registrieren. Dazu müssen Sie eine entsprechende Erklärung und eine Bescheinigung aus der Arbeit des zweiten Ehegatten mitbringen, dass ihm diese Art von Leistung nicht gutgeschrieben wurde
Schritt 5
Darüber hinaus haben junge Familien bis zu einem bestimmten Alter Anspruch auf monatliches Kindergeld. Wenn die Mutter berufstätig ist und sich im Mutterschaftsurlaub befindet, muss sie nur eine Bescheinigung bei der Arbeit schreiben und eine Bescheinigung vom Standesamt mitbringen. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber das Kinderbetreuungsgeld, bis das Kind 1, 5 und dann 3 Jahre alt wird.
Schritt 6
War die Mutter arbeitslos oder war sie grundsätzlich nicht erwerbstätig, so hat sie einen direkten Weg zum Wiederbezug von Leistungen an das Sozialamt am Wohnort. Nehmen Sie alle notwendigen Papiere mit. Dies sind die Originale der Reisepässe der Eltern und deren Kopien, die Geburtsurkunde des Kindes und deren Kopie, eine Kopie eines Diploms oder einer Bescheinigung (für frühere Erwerbstätige - ein Arbeitsbuch), eine Bescheinigung der Arbeitsverwaltung, dass die Mutter nicht bei dieser Organisation registriert ist und keine Leistungen erhält, eine Bescheinigung des festgelegten Formulars vom Arbeitsplatz des Vaters, dass er keine Elternzeit in Anspruch nimmt und keine angemessenen Zahlungen erhält, eine Bescheinigung über die Registrierung des Kindes am angegebenen Wohnort, eine Fotokopie des Bankkontos, auf das Sie Leistungen erhalten.
Schritt 7
Für die Ernennung eines monatlichen Betreuungsgeldes für ein Kind bis zu eineinhalb Jahren (es wird vergeben, wenn der Berufung spätestens zwei Jahre nach der Geburt des Kindes gefolgt wurde) ist ein Unterlagenpaket vorzulegen zum Sozialschutz. Es enthält:
- Dokumente zum Nachweis der Identität beider Elternteile und deren Kopien;
- Geburtsurkunden aller Kinder und deren Kopien;
- Heiratsurkunde und deren Kopie (bei Auflösung der Ehe wird gegebenenfalls eine Scheidungsurkunde vorgelegt, eine Vaterschaftsfeststellungsurkunde);
- für alleinerziehende Mütter eine Bescheinigung des Formulars Nr. 25;
- Meldebescheinigung am Wohnort des Kindes (der Kinder) und deren Kopie;
- das Original und eine Kopie des Arbeitsbuchs (für Arbeitslose);
- ein Auszug aus dem Arbeitsbuch, dem Militärausweis oder einem anderen Dokument über den letzten Arbeitsort (Dienst), beglaubigt in der vorgeschriebenen Weise (für Arbeiter);
- eine Bescheinigung des Arbeitsortes (Dienst, Studium) des anderen Elternteils, dass die Leistung nicht zugewiesen wurde und er sich nicht in Elternzeit befindet);
- eine Bescheinigung des Arbeitsamtes über die Nichtzahlung von Arbeitslosengeld an den Antragsteller (ab Geburtsdatum des Kindes);
- eine Bescheinigung der Sozialversicherungsbehörde am Wohnort des anderen Elternteils über den Nichtbezug von Kinderbetreuungsgeld (für einen in einer anderen Region gemeldeten Elternteil);
- eine Studienbescheinigung (wenn der Elternteil Student ist);
- Sparbuch- oder Kontodaten.
Einzelunternehmer müssen zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten eine USRR-Bescheinigung und eine Kopie davon beifügen.
Die Person, die die Eltern, Vormund, Adoptiveltern, Adoptiveltern ersetzt, muss der oben genannten Bescheinigung und den Unterlagen einen Auszug aus dem Sorgerechtsbeschluss beifügen (Kopie des rechtskräftigen Adoptionsbeschlusses, Kopie des die Vereinbarung über die Überführung des Kindes (der Kinder) in eine Pflegefamilie).
Schritt 8
War die Mutter arbeitslos oder war sie grundsätzlich nicht erwerbstätig, so hat sie einen direkten Weg zum Wiederbezug von Leistungen an das Sozialamt am Wohnort. Nehmen Sie alle notwendigen Papiere mit. Dies sind die Originale der Reisepässe der Eltern und deren Kopien, die Geburtsurkunde des Kindes und deren Kopie, eine Kopie eines Diploms oder einer Bescheinigung (für frühere Erwerbstätige - ein Arbeitsbuch), eine Bescheinigung der Arbeitsverwaltung, dass die Mutter nicht bei dieser Organisation registriert ist und keine Leistungen erhält, eine Bescheinigung des festgelegten Formulars vom Arbeitsplatz des Vaters, dass er keine Elternzeit in Anspruch nimmt und keine angemessenen Zahlungen erhält, eine Bescheinigung über die Registrierung des Kindes am angegebenen Wohnort, eine Fotokopie des Bankkontos, auf das Sie Leistungen erhalten.
Schritt 9
Wenn das Kind 1,5 Jahre alt wird, muss die Mutter das gesamte Verfahren zur Beantragung von Leistungen erneut durchlaufen, nur um Zahlungen für die Betreuung eines Kindes bis zu drei Jahren zu zahlen. Die Höhe der Leistungen wird jedes Jahr indexiert.