Die Vollmacht zur Interessenvertretung muss das Datum ihrer Erstellung enthalten, konkrete Befugnisse, die auf den Vertreter übertragen werden. In den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen ist eine notarielle Beglaubigung einer Vollmacht oder ein anderes verfügbares Mittel erforderlich.
Die Anforderungen für die Erstellung einer Vollmacht und die Formalisierung der Vertretungsbefugnisse sind in Kapitel 10 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation verankert. Gesonderte Anforderungen an dieses Dokument sind auch im Verfahrensrecht enthalten, gelten für den Fall, dass zur gerichtlichen Interessenvertretung eine Vollmacht erforderlich ist. Als allgemeine Regel gilt, dass eine Vollmacht schriftlich ausgestellt werden muss, und sie muss bestimmte Befugnisse enthalten, die der Vollmachtgeber dem Vertreter in eigenem Namen ausüben lässt. Die Vollmacht muss das Ausstellungsdatum vermerken, da das angegebene Dokument sonst einfach keine Rechtskraft hat. Darüber hinaus muss die erteilte Vollmacht die persönliche Unterschrift des Vollmachtgebers enthalten.
Was ist sonst in der Regel in einer Vollmacht enthalten?
Neben den aufgeführten Pflichtangaben und Angaben enthält die Vollmacht in der Regel einen Hinweis auf ihre Gültigkeitsdauer. Fehlt ein solcher Hinweis, gilt das Dokument ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Außerdem enthält dieses Dokument in der Regel einen Hinweis auf den Ort seiner Erstellung, die Möglichkeit der Übertragung von Befugnissen im Wege der Übertragung. Wenn die Möglichkeit der Vertretung vorgesehen ist, kann der Vertreter die Ausführung bestimmter Handlungen im Namen des Auftraggebers einem Dritten übertragen. Um die Identität des Vertreters, des Auftraggebers, zu identifizieren, werden in der Regel seine Passdaten angegeben. Am Ende der Vollmacht steht oft auch die Unterschrift des Vertreters selbst und nicht nur des Vollmachtgebers.
Wann ist eine notarielle Beglaubigung einer Vollmacht erforderlich?
Von Bürgern ausgestellte Vollmachten bedürfen in den meisten Fällen einer notariellen Beglaubigung, ohne die dieses Dokument auch keine rechtliche Bedeutung hat. So ist eine notarielle Beglaubigung für Vollmachten vorgesehen, die für Geschäfte ausgestellt werden, die ebenfalls eine solche Beglaubigung erfordern, Anträge auf staatliche Registrierung von Rechten, Transaktionen, die Vertretung der Interessen eines bestimmten Bürgers vor Gericht. Bei Erteilung einer Vertretungsvollmacht können Sie anstelle eines Notars die Vollmacht des Arbeitgebers, des Studienortes, der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Verwaltungsgesellschaft beglaubigen. Wenn der Auftraggeber kein Bürger, sondern eine Organisation ist, ist keine notarielle Beglaubigung erforderlich, es reicht aus, das Siegel des Unternehmens selbst anzubringen.