So Melden Sie Ein Kind An, Wenn Sie Nicht Der Eigentümer Sind

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So Melden Sie Ein Kind An, Wenn Sie Nicht Der Eigentümer Sind
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Anonim

Ein minderjähriges Kind muss angemeldet werden. Wenn sie nicht da ist, können die Eltern mit einer hohen Geldstrafe belegt werden. Sie können ein Kind am Meldeort des Vaters, der Mutter oder beider Elternteile anmelden. Eine Erlaubnis des Vermieters ist nicht erforderlich. Die Tatsache der Anmeldung der Eltern oder eines von ihnen ist eine ausreichende Grundlage für die Anmeldung eines Minderjährigen. Sammeln Sie das erforderliche Dokumentenpaket und wenden Sie sich an die Passabteilung Ihrer Region.

So melden Sie ein Kind an, wenn Sie nicht der Eigentümer sind
So melden Sie ein Kind an, wenn Sie nicht der Eigentümer sind

Es ist notwendig

  • -Antrag beim Passamt
  • -Reisepass der Eltern
  • -Bescheinigung vom Ort der Registrierung des zweiten Elternteils, wenn dieser in verschiedenen Gebieten registriert ist
  • - Geburtsurkunde oder Reisepass des Kindes (ab 14 Jahren)
  • -Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde der Eltern
  • - Erlaubnis zur Anmeldung des zweiten Elternteils, wenn diese nicht auf derselben Wohnfläche gemeldet sind
  • -Auszug aus dem Hausbuch und persönlichem Konto
  • - beglaubigte Fotokopien aller Dokumente

Anleitung

Schritt 1

Der Antrag muss von dem Elternteil gestellt werden, bei dessen Registrierung das Kind registriert ist.

Schritt 2

Sind die Eltern in verschiedenen Territorien gemeldet, ist eine Bescheinigung des zweiten Elternteils erforderlich, aus der hervorgeht, dass das Kind an seinem Wohnort nicht gemeldet ist.

Schritt 3

Nimm den Auszug aus dem Hausbuch. Es muss vom Wohnort beider Elternteile vorgelegt werden, sowie ein persönlicher Kontoauszug.

Schritt 4

Machen Sie Fotokopien aller gesammelten Dokumente und beglaubigen Sie diese beim Wohnungsamt oder beim Straßenkomitee, wenn die Registrierung in einem Privathaus erfolgt.

Schritt 5

Die Schwierigkeit kann darin liegen, dass keine Zustimmung des Eigentümers erforderlich ist, sondern ein Auszug aus dem Hausbuch und ein persönliches Konto nur dem Eigentümer der Immobilie ausgestellt werden können, der eine Eigentumsurkunde vorlegt. Um ein Kind anzumelden, ohne Eigentümer zu sein, müssen Sie daher den Eigentümer benachrichtigen und um den Erhalt der angegebenen Dokumente bitten, ohne die eine Registrierung nicht möglich ist.

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