Personenstandsakte bei Geburt, Heirat, Scheidung, Adoption, Vaterschaftsfeststellung, Namensänderung und Tod unterliegen der staatlichen Registrierung durch das Standesamt (ZAGS).
Anleitung
Schritt 1
Im Standesamt werden Aktenbücher aufbewahrt, die aus den ersten Kopien von Personenstandsurkunden bestehen. Solche Bücher werden 100 Jahre lang am Ort der Registrierung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Aktenbücher in das Staatsarchiv überführt.
Schritt 2
Wenn Sie Informationen aus dem Aktenbuch oder einem Duplikat einer zuvor ausgestellten Bescheinigung benötigen, können Sie sich mit einem Antrag an das Standesamt wenden. Die einfachste Situation ist, wenn Sie selbst beim Standesamt erscheinen können, das das Aktenbuch mit den benötigten Informationen speichert. In diesem Fall müssen Ausweispapiere und das Recht auf Auskunft vorgelegt werden (z. B. wenn eine Frau ihre Geburtsurkunde verloren hat, muss sie zusätzlich zu ihrem Reisepass eine Heiratsurkunde vorlegen, in der erscheint ihr Mädchenname).
Schritt 3
Wenn das Standesamt, das die Eintragung vorgenommen hat, geografisch vom Wohnort des Antragstellers entfernt ist, wird dem Antragsteller ein schriftlicher Antrag unter Angabe des nächstgelegenen Standesamtes und die Aufforderung zur Übermittlung der erforderlichen Informationen und Unterlagen an das nächstgelegene Standesamt gestellt.
Schritt 4
Es gibt keine festgelegte Form der Antragstellung beim Standesamt, jedoch finden Sie im Internet leicht Mustervorlagen, mit denen Sie einen Antrag stellen können. Nachdem das nächstgelegene Standesamt die Dokumente vom entfernten Standesamt erhalten hat, kann der Antragsteller diese mit der Bereitstellung der oben genannten Dokumente erhalten.
Schritt 5
Gemäß Artikel 333.26 der Abgabenordnung der Russischen Föderation muss eine staatliche Gebühr von 100 Rubel für die wiederholte Ausstellung einer Bescheinigung über die staatliche Registrierung eines Personenstandsgesetzes und 50 Rubel für die Ausstellung von Bescheinigungen an Bürger aus den Archiven gezahlt werden des Standesamtes.