Eine von 30 möglichen Hochzeiten wird nie stattfinden, weil sich eine (oder beide) junge (und nicht so) Person weigert, eine Eheschließung anzumelden. Sowohl der Bräutigam als auch die Braut können dies verweigern, da hierfür die Zustimmung der anderen Partei nicht erforderlich ist. In Abwesenheit des zweiten Ehepartners funktioniert es jedoch nicht, eine Scheidungserklärung beim Standesamt abzuholen.
Anleitung
Schritt 1
Teilen Sie Ihrem Verlobten (Braut) mit, dass die Hochzeit nicht stattfindet. Dies ist keine Voraussetzung für die Verweigerung der Eheschließung, jedoch sind die Standesregeln noch nicht aufgehoben. Jeder von Ihnen kann sich jederzeit vor der Anmeldung einer Eheschließung an das Standesamt wenden, um die Eheschließung abzusagen. Dies erfordert nicht die Anwesenheit eines zweiten Stakeholders.
Schritt 2
Wenden Sie sich an den Mitarbeiter des Standesamtes, bei dem Sie die Eheschließung beantragt haben. Zeigen Sie Ihren Reisepass vor und teilen Sie dem Mitarbeiter mit, dass Sie den Antrag abholen möchten. „Antrag abholen“ist in diesem Fall jedoch keine ganz zutreffende Formulierung. Der Antrag bleibt beim Standesamt, Sie schreiben nur eine Ablehnung der Anmeldung.
Schritt 3
Die Ablehnung erfolgt in freier Form, da es für eine solche Erklärung keine genehmigte Form gibt. Schreiben Sie in die obere rechte Ecke den Namen des Standesamtes, bei dem Sie sich mit der Ablehnung bewerben, Ihren vollständigen Namen, Adresse, Passdaten.
Schritt 4
Im Text der Ablehnung können Sie den Grund für eine solche Entscheidung nicht angeben. Es ist nur der vollständige Name des zweiten gescheiterten Ehegatten anzugeben. Datum und Unterschrift.
Schritt 5
Wenn Sie nicht zur Eheregistrierung kommen (und die Registrierung erfolgt nur in Anwesenheit beider Ehepartner), können Sie mit Sanktionen belegt werden.
Schritt 6
Wenn Sie sich entscheiden, beim Standesamt einen Scheidungsantrag zu stellen, kann dies nur in Anwesenheit und mit Zustimmung der zweiten Partei erfolgen. Die Vereinbarung zur Beendigung des Scheidungsverfahrens muss notariell beurkundet werden.
Schritt 7
Unabhängig davon, ob der zweite Ehegatte der Scheidung zustimmt oder nicht, wird das Scheidungsverfahren nicht ausgesetzt, wenn er zum Zeitpunkt der Rücknahme des Antrags nicht im Standesamt ist. Und Sie müssen vor Gericht gehen, um den Antrag in Abwesenheit Ihres Mannes (Ehefrau) abzuholen.