Nicht jeder Facharzt mit juristischer Hochschulausbildung kann sich um die Stelle eines Richters bewerben. Um einen solchen Job zu bekommen, müssen Sie eine spezielle Qualifikationsprüfung bestehen, bei der die beruflichen Kenntnisse des Kandidaten getestet werden.
Anleitung
Schritt 1
Finden Sie heraus, ob Sie die Anforderungen für Richter erfüllen. Sie müssen über ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften und mindestens fünf Jahre juristische Erfahrung verfügen Einige Gerichte, wie das Oberste Schiedsgericht, erfordern 10 Jahre Erfahrung. Sie sollten weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart Probleme mit dem Gesetz haben. Auch kann eine Person mit doppelter Staatsbürgerschaft kein Richter werden.
Schritt 2
Wenn Sie als Richter qualifiziert sind, melden Sie sich zu einer Prüfung an. Sie wird von einer besonderen Prüfungskommission bei der Qualifikationskommission der Richter durchgeführt. Um sich für die Prüfung anzumelden, müssen Sie sich an das Sekretariat des Gerichts wenden, bei dem Sie arbeiten möchten. Dort kann Ihnen mitgeteilt werden, wie oft die entsprechende Provision eingezogen wird.
Schritt 3
Bewerben Sie sich für die Teilnahme an der Prüfung. Sie kann an das örtliche oder das Oberste Richterkollegium (VKKS) gerichtet werden. Auf Nachfrage müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Prüfung ablegen möchten, um Schiedsrichter zu werden oder an einem allgemeinen Gericht zu arbeiten.
Schritt 4
Bereiten Sie sich auf die Prüfung vor. Studieren Sie dazu Tickets und Fachfragen. Sie können auf der offiziellen Website des VKKS eingesehen werden.
Schritt 5
Wählen Sie ein Ticket für die Prüfung aus. Beantworten Sie theoretische Fragen und lösen Sie Probleme aus dem Gerichtsalltag. Die Prüfung prüft also sowohl Ihre Rechtskenntnisse als auch Ihre Fähigkeit, diese in einer bestimmten Situation anzuwenden. Sie haben zwei Stunden Vorbereitungszeit, danach müssen Sie die Antworten bei der Kommission einreichen. Beantworten Sie ggf. die zusätzlich aufgetauchten Fragen.
Schritt 6
Warten Sie auf die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse. Sie werden am selben Tag bekannt gegeben. Sie erhalten eine Punktzahl auf einer fünfstufigen Skala. Wenn Ihre Punktzahl 3 oder höher ist, erhalten Sie eine Bescheinigung, die Ihnen das Recht gibt, sich um die Stelle eines Richters zu bewerben. Wenn die Note „nicht ausreichend“ist, können Sie die Prüfung später wiederholen.