Das Anmeldeverfahren am Wohnort bei einem Umzug in eine andere Stadt unterscheidet sich nicht von einer Adressänderung innerhalb desselben Ortes. Es ist notwendig, genau die gleichen Dokumente beim Passamt der ZhEK oder der territorialen Unterabteilung des FMS vorzulegen.
Notwendig
- - der Pass;
- - die Grundlage für die Registrierung;
- - Abfahrtsblatt;
- - ausgefüllter Antrag.
Anleitung
Schritt 1
Die wichtigste davon ist die Grundlage für die Registrierung. Dies kann eine Wohnungseigentumsbescheinigung sein (wenn Sie eine Wohnung gekauft oder aus anderen Gründen in das Eigentum übergegangen sind, erhalten Sie dieses Dokument zuerst in Rosreestr), ein Antrag auf Registrierung des Eigentümers oder eine Vereinbarung über die kostenlose Nutzung von Wohnraum, beglaubigt durch einen Notar oder am Ort der Hinterlegung der Unterlagen oder andere je nach Situation.
Bei der Beglaubigung eines Vertrages oder einer Erklärung muss ein Notar, ein Mitarbeiter der ZhEK oder FMS die Pässe aller, die den Vertrag in seiner Anwesenheit unterzeichnen, eine Kopie der finanziellen und persönlichen Rechnung und einen Auszug aus dem Hausbuch einsehen, die entnommen werden von der ZhEK gegen Vorlage eines Reisepasses von einem der Mieter, die eine Aufenthaltserlaubnis in der Wohnung haben, in der Sie sich anmelden.
Schritt 2
Das Antragsformular für die Anmeldung am Wohnort kann bei der ZhEK oder einer Unterabteilung des Föderalen Migrationsdienstes bezogen, mit einem Ausfüllmuster im Portal der öffentlichen Dienste heruntergeladen oder nach Bewilligung auf diesem Portal online ausgefüllt werden.
Wenn Sie Ihren bisherigen Wohnort nicht verlassen haben, genügt es, einen Abreißcoupon zum Antrag auszufüllen. Bei Löschung aus dem Melderegister bitte das Abgangsadressenblatt beifügen.
Wenn Sie zuvor keine Aufenthaltserlaubnis in Russland hatten, benötigen Sie kein Ausreiseformular. Wenn Sie das hatten, aber das Blatt verloren haben, sind Sie trotzdem verpflichtet, Sie zu registrieren.
Schritt 3
Damit ist das Verfahren abgeschlossen. Ihr Reisepass mit Meldestempel an einer neuen Adresse und ggf. ein Auszug des bisherigen Wohnortes müssen Sie innerhalb von drei Tagen zurücksenden.