Die Erbschaft kann durch Gesetz oder Testament erfolgen. Liegt kein Testament vor, geht die Immobilie in das gemeinsame Miteigentum über und wird unter den Erben aufgeteilt. Nach einem Testament liegt eine solche Situation vor, wenn die Immobilie an mehrere Personen vererbt wird, ohne dass angegeben wird, wem was bestimmt ist. In diesem Fall wird alles zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die Erben können die Erbschaft zugunsten eines anderen Erben oder ganz ablehnen. Dann wird der Anteil dieses Erben auf die anderen Erben aufgeteilt. Es ist das gesetzliche Recht des Erben, seinen Anteil zu verteilen, auch wenn andere daran nicht interessiert sind.
Anleitung
Schritt 1
Die Teilung des Eigentums ist nur nach Erhalt eines Erbscheins möglich. Dazu müssen sich alle Erben, die eine Erbschaft wünschen, an ein Notariat in der Nähe der Liegenschaft wenden. Dies muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod des Erblassers erfolgen. Befindet sich die Erbschaft in verschiedenen Teilen, ist der Ort, an dem der Erbfall eröffnet wird, der Bereich, in dem sich der wertvollste Teil der Erbschaft befindet. Alles andere wird nach Marktwert aufgeteilt.
Schritt 2
Befindet sich die Erbschaft im gemeinsamen Besitz der Erben, stellt sich die Frage nach der Aufteilung. Sie können eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Erben treffen. Gemäß Artikel 1166 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation kann das Erbe erst nach seiner Geburt geteilt werden, wenn es einen empfangenen, aber noch nicht geborenen Erben gibt. Bei minderjährigen, geschäftsunfähigen oder teilweise handlungsunfähigen Erben müssen die Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörden bei der Erbteilung anwesend sein. Außerdem haben einige Erben ein Vorkaufsrecht.
Schritt 3
Wenn die Erben sich nicht freiwillig geeinigt haben, erfolgt die Erbschaft durch eine gerichtliche Entscheidung. In Anwesenheit von Minderjährigen, handlungsunfähigen und behinderten Bürgern immer durch die Gerichte.
Schritt 4
Das Vorzugsrecht genießen die Erben, die mit dem Erblasser zusammenlebten und mit ihm Eigentümer dieser Liegenschaft waren. Das Bezugsrecht kann nur innerhalb von drei Jahren ab Eröffnung des Erbfalls ausgeübt werden. Nach Ablauf dieser Frist verfallen alle Bezugsrechte. Gibt es mehrere Erben, die das Vorkaufsrecht genießen, wird denjenigen, die das Vermögen nicht erhalten, eine angemessene Geldentschädigung gezahlt.
Schritt 5
Wenn Immobilien geteilt werden, müssen alle Erben nach Erhalt eines Erbscheins einen Eigentumsnachweis erhalten. Dazu müssen Sie Ihre Rechte bei der staatlichen Registrierungsstelle anmelden.
Schritt 6
Alle strittigen Fragen der Erbteilung werden vor Gericht geklärt.