Eine Kopie der Gerichtsentscheidung kann unabhängig oder mit Hilfe eines Notars beglaubigt werden, die Wahl eines bestimmten Verfahrens hängt vom Ort der Vorlage der angegebenen Kopie ab. In einigen Fällen ist eine Beglaubigung nicht erforderlich, es reicht aus, das Original zu haben, um ggf. die Echtheit der Kopie zu bestätigen.
Die Beglaubigung einer Kopie einer Gerichtsentscheidung ist in der Regel erforderlich, wenn gegen diese Handlung Berufung eingelegt oder sie einem anderen Gericht oder anderen Behörden vorgelegt wird, um bestimmte rechtlich bedeutsame Handlungen vorzunehmen oder öffentliche Dienstleistungen zu erhalten. Legt ein Bürger eine Kopie der Gerichtsentscheidung einer anderen Justizbehörde vor (z. B. zur Bestätigung der bereits festgestellten Umstände), so ist deren besondere Beglaubigung nicht erforderlich, es genügt zur Vorlage das Original dieser Gerichtsentscheidung bei sich zu haben zur Durchsicht, Vergleich mit dem vorhandenen Exemplar auf Anfrage. Diese Regel gilt für alle Dokumente, die Bürger bei der Prüfung von Zivilsachen bei einem Gericht der allgemeinen Gerichtsbarkeit einreichen.
Wie beglaubigt man eine Kopie der Entscheidung für das Schiedsgericht?
Wird im Rahmen der Prüfung eines konkreten Falls eine bereits erlassene gerichtliche Handlung einem Schiedsgericht vorgelegt, so hat die an der Sache beteiligte Person das Recht, dieses Dokument unabhängig zu beglaubigen (sofern das Original vorliegt). Am Schlichtungsverfahren nehmen juristische Personen, Einzelunternehmer teil, die die Echtheit von Kopien von Dokumenten, die den Fallmaterialien beigefügt sind, unabhängig beglaubigen dürfen. In diesem Fall sollten Sie auch das Original dieser Entscheidung haben, da der Richter es verlangen kann, die Richtigkeit der in der Kopie enthaltenen Informationen zu bestätigen. Liegt keine echte Kopie vor, kann ein Antrag bei dem Gericht gestellt werden, das die entsprechende Entscheidung getroffen hat.
Wie beglaubigt man eine Kopie einer Gerichtsentscheidung für andere Regierungsbehörden?
Wird einer anderen staatlichen oder kommunalen Behörde eine Kopie der Gerichtsentscheidung vorgelegt, ist deren notarielle Beglaubigung erforderlich. Dazu sollten Sie ein Notariat aufsuchen, dem Notar das Original und eine Kopie des Gerichtsakts vorlegen und die Kopie beglaubigen lassen. Der Notar prüft die Übereinstimmung der Angaben im Original und der Kopie des Dokuments, beglaubigt anschließend die Echtheit der Kopie und der Antragsteller bezahlt die erbrachten Dienstleistungen. In den meisten Fällen wird eine notariell beglaubigte Kopie dem Originaldokument gleichgesetzt, sodass keine weitere Bestätigung der Echtheit erforderlich ist. Die Bestätigung der Echtheit einer Kopie eines solchen Dokuments durch einen Notar ist eine universelle und zuverlässigste Methode, bei der der Person, die eine solche Urkunde vorgelegt hat, keine Fragen gestellt werden.