Nach der Unschuldsvermutung haben die Bürger das Recht, sich auf jede Art und Weise zu verteidigen, die nicht gesetzlich verboten ist. Zur kompetenten Verteidigung im Strafverfahren besteht die Möglichkeit, Kopien eines gegen eine bestimmte Person eingeleiteten Strafverfahrens anzufertigen. Sehen wir uns an, wie dieses Verfahren durchgeführt wird.
Anleitung
Schritt 1
Die Strafprozessordnung der Russischen Föderation (Strafprozessordnung der Russischen Föderation) sieht die Möglichkeit vor, Kopien eines Strafverfahrens zu erhalten. Dieser Prozess ist in Artikel 217 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation beschrieben, der besagt, dass der Angeklagte und sein Verteidiger beim Kennenlernen des Materials eines aus mehreren Bänden bestehenden Strafverfahrens das Recht haben, auf einen der Bände des Strafverfahrens erneut Bezug nehmen sowie Informationen in einem beliebigen Band niederschreiben, Kopien von Dokumenten erstellen, auch mit Hilfe technischer Mittel.
Schritt 2
Während des Ermittlungsverfahrens hat der Beschuldigte auch das Recht, bestimmte Arten von Verfahrensdokumenten zu erhalten. So hat der Angeklagte das Recht, eine Kopie des Beschlusses über die Einleitung eines Strafverfahrens zu verlangen (sofern das Verfahren gegen ihn und nicht gegen unbekannte Personen eingeleitet wird), eine Kopie des Protokolls über die Hausdurchsuchung, eine Kopie der Entscheidung über die Anklage als Angeklagter.
Schritt 3
Kopien anderer Dokumente werden in der Regel nicht zur Verfügung gestellt. Es gibt jedoch Ausnahmen von jeder Regel. Beispielsweise kann dem Beklagten eine Kopie des Gutachtens zur Verfügung gestellt werden (wenn es zu einem Zeitpunkt zu schwer zu lesen ist). Die Beschaffung von Kopien eines Strafverfahrens, deren Bereitstellung gesetzlich nicht vorgesehen ist, ist nur auf Antrag des Angeklagten möglich. Um eine Kopie desselben Gutachtens zu erhalten, ist es daher erforderlich, einen gesonderten schriftlichen Antrag (bzw. dies während der mündlichen Bekanntschaft mit der Protokolleintragung) an den Prüfer bzw. an den Leiter der Ermittlungsstelle zu richten. Nach seiner Zufriedenheit werden die entsprechenden Materialien zur Verfügung gestellt.
Schritt 4
Im Stadium der gerichtlichen Überprüfung ist es auch möglich, Kopien des Strafverfahrens zu erhalten. Dazu müssen Sie sich schriftlich an das zuständige Gericht wenden. Es sollte die Gründe enthalten, warum Kopien erforderlich sind. Die Entscheidung, Kopien des Strafverfahrens bereitzustellen, wird durch eine Gerichtsverhandlung entschieden.