Gemäß Artikel 158 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ist Diebstahl ein heimlicher Diebstahl von fremdem Eigentum. Diese Handlung ist kriminell und wird strafrechtlich verfolgt.
Diebstahlkonzept
Diebstahl ist eine der Formen des Eigentumsdiebstahls, daher hat er alle seine subjektiven und objektiven Anzeichen. Eine Besonderheit des Diebstahls ist die Diebstahlmethode, die in diesem Fall geheim ist, dh ohne Zustimmung und Wissen des Eigentümers der Immobilie durchgeführt wird und auch für Außenstehende unsichtbar ist. Ein Beispiel ist der gewöhnliche Einbruch. Eine Straftat kann auch in Anwesenheit des Besitzers begangen werden, wenn sie gleichzeitig unsichtbar bleibt: Taschendiebstahl, Beschlagnahme von Eigentum einer Person, die nicht wahrnimmt, was passiert (betrunken, schlafend, ohnmächtig, minderjährig oder psychisch krank).
Somit ist das Einziehungsgeheimnis das Hauptmerkmal des Diebstahls. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass Diebstahl eine gewaltfreie Form des Diebstahls ist. Wenn also die heimliche Beschlagnahme von Eigentum mit Gewalt einhergeht oder dem Opfer vor diesem körperlichen Schaden zugefügt wurde, kann diese Tat nicht mehr als Diebstahl qualifiziert werden. Gleiches gilt für den Fall, dass der Täter zum Zeitpunkt des heimlichen Diebstahls gefasst wurde und weiterhin Eigentum im Freien beschlagnahmte. Solche Handlungen werden als Raub und mit Gewaltanwendung, je nach Art des zugefügten Schadens, als Raub oder gewaltsamer Raub eingestuft.
Der Diebstahl zeichnet sich neben der Geheimhaltung und einer gewaltlosen Inbesitznahme dadurch aus, dass der Dieb keine Befugnis hat, diese Dinge zu verwalten, zu veräußern, zu lagern oder auszuliefern. Die heimliche Beschlagnahme anvertrauten Vermögens wird nicht als Diebstahl, sondern als Unterschlagung gewertet (Art. 160 ZGB).
Arten von Diebstahl
Entsprechend den qualifizierenden Umständen und ihrer Art gibt es drei Arten von Diebstahl: einfacher Diebstahl (ohne qualifizierende Merkmale), qualifizierter Diebstahl (wenn die in Artikel 158 Teil 2 genannten Umstände eintreten) und besonders qualifizierter Diebstahl (im Falle der Umstände beschrieben in Teil 3 Artikel 158).
Nach geltendem Recht gibt es je nach den qualifizierenden Umständen und ihrer Art verschiedene Arten von Strafen für die Begehung von Diebstahl:
- eine Geldstrafe von bis zu 80 Tausend Rubel oder ein anderes Einkommen der verurteilten Person für sechs Monate;
- Pflichtarbeit bis zu 180 Stunden;
- Besserungsarbeit für einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten;
- Haft für einen Zeitraum von 2 bis 4 Monaten;
- Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.