Die allgemeine Erbschaftsfrist beträgt sechs Monate. Nach Ablauf der festgelegten Frist kann der Erbe eine Erbschaftsbescheinigung erhalten. Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Erbschaft anzunehmen: entweder durch die tatsächliche Annahme oder durch einen Antrag auf Annahme der Erbschaft.
In Fällen, in denen eine Bescheinigung über die Rechte des Erben erforderlich ist, muss die Tatsache der Annahme der Erbschaft nachgewiesen werden. Eine solche Bescheinigung wird von einem Notar oder einer anderen bevollmächtigten Person nach Ablauf von sechs Monaten seit der Eröffnung der Erbschaft ausgestellt, und zwar nicht zwingend, sondern nur auf Antrag des Erben, z Eigentum an einer Wohnung, einem Fahrzeug usw., das durch Erbschaft erworben wurde.
Die Annahme der Erbschaft nachzuweisen bedeutet, die Annahme der Erbschaft ohne Fristüberschreitung durch Maßnahmen zur tatsächlichen Annahme nachzuweisen. Zu diesem Zweck sollten Sie zunächst folgende Nachweise vorbereiten: einen Auszug aus dem Hausbuch der Wohnungs- und Kommunalverwaltung oder einer Verwaltungsgesellschaft, Quittungen für die Zahlung von Steuern, Stromrechnungen in Bezug auf die Erbschaft, Quittungen für die Zahlung des Erblassers Kreditverpflichtungen, Verträge über die Instandsetzung der geerbten Räumlichkeiten usw.
Alle diese Unterlagen sind dem Antrag auf Ausstellung eines Erbrechtszeugnisses beizufügen. Reichen die vorliegenden Unterlagen nicht aus und hat der Notar eine Versagungsurkunde zur Ausstellung einer Erbrechtsbescheinigung ausgestellt, in der die Gründe für die Versagung angegeben sind, müssen Sie beim Gericht am Ort der Erberöffnung mit einer Antrag auf Feststellung der Tatsache der Annahme der Erbschaft. Das Gericht hat das Recht, alle fehlenden und verlorenen Dokumente von allen Behörden und Unternehmen zurückzufordern.
Der Antrag an das Gericht muss die Maßnahmen enthalten, die zur Annahme der Erbschaft ergriffen wurden, den Zweck, für den Sie eine Bescheinigung benötigen, sowie die Gründe, warum die Dokumente nicht erhalten oder wiederhergestellt werden können.
Dem Antrag sind auch eine Kopie der Sterbeurkunde des Erblassers, der Geburtsurkunde des Antragstellers, Unterlagen über die Zusammensetzung der Erbschaft, Unterlagen über den Ort der Erberöffnung, eine notarielle Ablehnungsbescheinigung beizufügen.
Nach der positiven Entscheidung des Gerichts und deren Rechtskraft stellt der Notar eine Bescheinigung über das Erbrecht aus.