Bei der Eintragung einer Erbschaft oder einer Transaktion zum Verkauf und Kauf von Immobilien erfordert die Eintragung die entsprechenden Unterlagen für Immobilien. Darüber hinaus muss in allen Dokumenten die Fläche des Raums gleich sein. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer der Fall. Leider kommt diese Situation manchmal vor. Was zu tun ist?
Anleitung
Schritt 1
Zuallererst müssen Sie verstehen, dass der Katasterpass den Bereich ohne Balkone und Loggien (RF LC) angibt.
Im Technikbereich - der ganze Raum, jeder einzeln und ohne Balkone und Loggien.
Der Katasterpass wird auf der Grundlage eines technischen Passes und Messungen von BTI-Spezialisten erstellt.
Schritt 2
Sollte es dennoch zu Abweichungen kommen, kann es sich um einen technischen Fehler handeln. Es ist notwendig, sich an die Behörde zu wenden, die den technischen Pass für die Wohnung ausgestellt hat, und andere Daten erschienen im Katasterpass.
Schritt 3
Eine der Möglichkeiten zur Lösung dieses Problems besteht auch darin, die Katastralkammer mit einer Frage zur Abweichung und dann an den VZTA zu stellen - wenn es sich nur um einen technischen Fehler handelt, sind sie verpflichtet, diesen zu korrigieren.
Schritt 4
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie die Räumlichkeiten eventuell neu vermessen müssen, d. h. es muss eine genaue Bestätigung der Fläche vorliegen, nach der alle Dokumente neu ausgestellt werden müssen. In diesem Fall muss jedoch höchstwahrscheinlich zusätzlich für den Anruf eines Spezialisten bezahlt werden.