Die Privatisierung von Eigentumswohnungen wurde bis zum 1. März 2015 verlängert. Alle Bürger, denen es noch nicht gelungen ist, Wohnungen aus dem Staatsfonds in Privateigentum zu überführen, können die Gelegenheit nutzen und das Privatisierungsverfahren durch die Vorbereitung einer Reihe relevanter Dokumente durchführen.
Erforderliche Unterlagen für die Privatisierung einer Wohnung
Um eine Staatswohnung zu privatisieren und in Privatbesitz zu überführen, müssen Sie ein Paket von Dokumenten vorbereiten:
- Sozialmietvertrag. Duplizieren Sie es auf einem Fotokopierer und legen Sie drei Kopien der Fotokopien und eine Kopie des Originals vor.
- Auszug aus dem Hausbuch. Dieses Dokument wird im Wohnungsamt erstellt und in alle Familienmitglieder eingetragen, die jemals in einem Wohngebiet gemeldet waren, das im Rahmen eines Sozialmietvertrags erstellt wurde. Dem Paket der Privatisierungsdokumente sind zwei Fotokopien und ein Original beigefügt.
- Original und Fotokopie eines Auszugs aus einem persönlichen Konto. Dieses Dokument erhalten Sie von der Verwaltungsgesellschaft, die Ihnen Quittungen für die Zahlung von Stromrechnungen zusendet.
- Originale und Fotokopien von Reisepässen und Geburtsurkunden aller registrierten Bürger. Von der ersten und zweiten Seite sowie von der Seite mit dem Stempel, der die Anmeldung im Wohngebiet bestätigt, sind Fotokopien anzufertigen.
- Fotokopien und Originale der Erläuterung und des Grundrisses der Wohnung. Alle Dokumente müssen vom Bureau of Technical Inventory beglaubigt sein. Wenn seit der Registrierung dieser Dokumente mehr als 5 Jahre vergangen sind, müssen Sie die Informationen aktualisieren, indem Sie einen VZTA-Techniker anrufen. Wenn eine Sanierung durchgeführt wurde und Sie gleichzeitig nicht über die entsprechenden Dokumente verfügen, dh alle Arbeiten ohne Genehmigung durchgeführt haben, müssen Sie die Sanierung legalisieren und technische Informationen vom BTI einholen.
- Ein Haftbefehl, ein Sozialarbeitsvertrag oder ein Auszug, der das Recht auf Abschluss eines Sozialarbeitsvertrags bestätigt. Alle Dokumente im Original und beigefügte Fotokopien in dreifacher Ausfertigung.
- Antrag auf Privatisierung. Sie schreiben es beim Umgang mit allen Dokumenten in der Wohnungsabteilung der Verwaltung Ihres Gebietes.
Privatisierungsverfahren
Das Privatisierungsverfahren ist recht einfach. Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen erstellt haben, wenden Sie sich an die Wohnungsabteilung Ihrer Region. Nach einer bestimmten Zeit, die nicht länger als 30 Tage beträgt und je nach Region variieren kann, wird Ihnen ein Privatisierungsvertrag ausgestellt. Sie unterschreiben es und reichen die Unterlagen für die Registrierung von Schutzrechten beim staatlichen Registrierungsdienst ein.
Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie bereits an der kostenlosen Privatisierung teilgenommen haben, die Wohnung beim zweiten Mal als Eigentum anmelden können, indem Sie den Katasterwert dafür bezahlen. Alle Minderjährigen, die gemeinsam mit ihren Eltern an der Wohnungsprivatisierung teilgenommen haben, haben das Recht, eine Wohnung im Rahmen eines Sozialmietvertrags ein zweites Mal völlig kostenlos nach Erreichen der Volljährigkeit zu privatisieren.