Die Abgabenordnung der Russischen Föderation besagt, dass eine Organisation das Recht hat, die Kosten für den Kauf von Software als Herstellungskosten (oder Verkaufskosten) zu verbuchen. Je nachdem, welche Rechte Sie für das Programm erhalten, unterscheidet sich aber auch die Form der Abrechnung.
Anweisungen
Schritt 1
Gemäß Unterabsatz. 26 S. 1 der Kunst. 264 NKRF enthalten die sonstigen mit dem Verkauf und der Herstellung verbundenen Kosten die Kosten für den Erwerb des Rechts zur Nutzung von Programmen für Datenbanken und Computer. Zu beachten ist auch Ziffer 5 der PBU 10/99 „Organisationskosten“, in der darauf hingewiesen wird, dass die Kosten für den Erwerb eines nicht-exklusiven Rechts an Software, die mit dem Verkauf und der Herstellung von Produkten verbunden sind, der Kauf und Verkauf von Waren, beziehen sich auf die Kosten der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit …
Schritt 2
Gemäß dem Kontenplan der Rechnungslegung für die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten von Organisationen ist es erforderlich, die Kosten für den Kauf von Software auf die Rechnungsabgrenzungsposten zu beziehen. Das heißt, reflektieren Sie sie auf der Belastung von Konto 97 und der Gutschrift von Konten, die Abrechnungen mit Lieferanten oder anderen Gegenparteien berücksichtigen, z. B. Konten 60 oder 76.
Schritt 3
Eine weitere regelmäßige Abschreibung dieses Aufwandspostens ist ab der Gutschrift des Kontos Nr. 97 zu Lasten der Herstellungskosten, nämlich Vertriebskosten (Konto 44) oder allgemeine Betriebsausgaben (Konto 26) vorzunehmen.
Schritt 4
Die Kosten für Software hängen indirekt mit der Erzielung eines Gewinns zusammen, sodass Sie die Kosten unabhängig über den Nutzungszeitraum der Ressource verteilen können. Gleichzeitig ist der Grundsatz der Einheitlichkeit der Aufwandserfassung zu beachten.
Schritt 5
Wenn Sie ein nicht ausschließliches Recht haben, die Software auf unbestimmte Zeit zu nutzen, bestimmen Sie die Nutzungsdauer, während der die Aufwendungen abgeschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass wenn mit dem Kauf des Programms ein Lizenzvertrag ohne Ablaufdatum abgeschlossen wird, dieser für fünf Jahre als abgeschlossen anerkannt wird.
Schritt 6
Wenn Sie Exklusivrechte an der Software erwerben, muss diese Ressource den immateriellen Vermögenswerten zugerechnet werden. Gleichzeitig sind eine Reihe bestimmter Bedingungen zu beachten, die in PBU 14/2007 "Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten" genehmigt wurden. Wenn der Preis eines Computerprogramms unter 20.000 Rubel liegt, können diese Kosten gleichzeitig in andere Kosten einbezogen werden. Wenn die Kosten mehr als 20.000 Rubel betragen, wird das Programm auf Konto 04 "Immaterielle Vermögenswerte" verbucht. Diese Kosten werden dann gemäß den Buchhaltungsrichtlinien Ihres Unternehmens abgeschrieben.