Nach dem Arbeitsgesetzbuch muss der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der die Arbeit mit einer Ausbildung in einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung verbindet, Bildungsurlaub gewähren. Dieser Urlaub ist optional, wird jedoch unabhängig vom Haupturlaub gewährt.
Anweisungen
Schritt 1
Grundlage für die Gewährung des Urlaubs ist ein Zertifikatsaufruf der Bildungseinrichtung, in der der Arbeitnehmer ausgebildet wird. Bitten Sie den Mitarbeiter vor Beginn der Registrierung eines solchen Urlaubs, eine an den Leiter der Organisation gerichtete Erklärung zu schreiben. Der Inhalt kann wie folgt lauten: „Ich bitte Sie gemäß § 173 Arbeitsgesetzbuch, mir vom 01.04.2012 bis 30.04.2012 für die Frühjahrsprüfungssession eine Studienzeit zu gewähren. Ich füge eine Einsatzbescheinigung vom 10. April 2012 Nr. 1 bei. Dem Antrag ist eine Bescheinigung beizufügen, die aus zwei Teilen besteht: einem Anruf und einer Bestätigung.
Schritt 2
Erstellen Sie eine Anordnung über die Gewährung von Studienurlaub. Verwenden Sie dazu das einheitliche Formular Nr. T-6. Geben Sie zunächst die Informationen zum Unternehmen (Name, OKPO-Code) ein. Geben Sie anschließend die Dokumentennummer und das Erstellungsdatum an.
Schritt 3
Geben Sie als nächstes Informationen über den Mitarbeiter selbst ein (vollständiger Name, Planstelle, Personalnummer). Lassen Sie das Feld "A" leer, aber in "B" geben Sie an, dass es sich bei dem Urlaub um ein Studium handelt. Geben Sie ein Startdatum und ein Enddatum ein. Geben Sie unten die Gesamtzahl der Urlaubstage ein. Unterschreiben Sie das Verwaltungsdokument und geben Sie es dem Mitarbeiter zur Unterschrift.
Schritt 4
Geben Sie danach die Informationen auf der Personalkarte des Mitarbeiters (Formular Nr. T-2) ein. Geben Sie dazu in Abschnitt 8 "Urlaub" die Art des Urlaubs, Beginn- und Enddatum, Gesamtzahl der Tage, Basis (Bestellung) an.
Schritt 5
Tragen Sie in das Arbeitszeitblatt (Formular Nr. T-12 oder Nr. T-13) gegenüber dem Namen des Arbeitnehmers die Bezeichnung des Bildungsurlaubs ein - "U".
Schritt 6
Aufgrund der Bestellung muss der Buchhalter kalkulieren und einen Berechnungsvermerk erstellen. Auf Grundlage dieser Daten werden Zahlungen vorgenommen.