Welche Unterlagen Werden Für Die Erbschaftseingabe Benötigt

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Anonim

Die Erbschaft erfolgt in allen Fällen durch Einreichung eines Antrags auf Annahme der Erbschaft bei einem Notar, einem anderen Bevollmächtigten. Nach Prüfung des Antrags stellt der Notar oder der benannte Beamte einen Erbschein aus.

Welche Unterlagen werden für die Erbschaftseingabe benötigt
Welche Unterlagen werden für die Erbschaftseingabe benötigt

Unabhängig von der Art der Erbschaft müssen Sie, um die Erbschaft einzutragen, bestimmte rechtlich bedeutsame Handlungen durchführen, die durch die geltende Gesetzgebung klar geregelt sind. Das Verfahren zur Durchführung dieser Handlungen ist in Kapitel 64 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation (dritter Teil) festgelegt. Um die Erbschaft anzunehmen, ist es notwendig, persönlich, per Post oder durch einen Vertreter bei einem Notar, einer anderen Person, die bevollmächtigt ist, Dokumente auszustellen, die die Befugnisse der Erben bestätigen, einen Antrag mit der Absicht, die Erbschaft anzunehmen. Danach kann der Erbe persönlich durch einen Bevollmächtigten, dessen entsprechende Rechte bestätigt wurden, eine Bescheinigung über das Erbrecht erhalten, die als Grundlage für die Verfügung über das Vermögen gilt.

So beantragen Sie eine Erbschaft

Der einfachste Weg für einen Erben, einen entsprechenden Antrag zu stellen, ist das persönliche Erscheinen vor einem Notar. In diesem Fall müssen Sie nur den Antrag selbst einreichen und Ihre Identität mit einem allgemeinen Zivilpass bestätigen. Darüber hinaus haben Erben die Möglichkeit, dieses Dokument per Post zu versenden oder durch andere Personen zu übertragen. In diesen Fällen muss die Unterschrift des Erblassers auf dem Antrag selbst beglaubigt werden. Es ist zu beachten, dass die Einreichung eines Antrags auf Annahme eines Teils der Erbschaft die sofortige Annahme des gesamten geerbten Vermögens beinhaltet.

Wie die Erbschaft angenommen wird

Nach Prüfung der Absichtserklärung zur Annahme der Erbschaft stellt der Notar ein besonderes Dokument aus - eine Bescheinigung über das Erbrecht. Diese Urkunde muss vom Erben persönlich entgegengenommen werden, es ist möglich, mit Hilfe eines Vertreters zu erben, dies erfordert jedoch eine Vollmacht mit einer speziell bezeichneten Vollmacht zur Annahme solcher Vermögenswerte. Darüber hinaus sieht das Zivilrecht in bestimmten Fällen die Erbschaftsvermutung vor, dh es wird davon ausgegangen, dass eine Person die Erbschaft unter der Bedingung eingegangen ist, dass sie bestimmte Handlungen vornimmt. Zu diesen Handlungen gehören das tatsächliche Eigentum, die Verwaltung des Eigentums, Maßnahmen zur Erhaltung dieses Eigentums, die Entstehung von Kosten für dessen Instandhaltung, die Begleichung der Schulden des Erblassers aus eigenen Mitteln, die Entgegennahme von Mitteln, die für den Erblasser bestimmt sind.

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