Es ist nicht erforderlich, das Kind in eine Bescheinigung zu schreiben, denn wenn ein Dokument erstellt wird, dann sofort auf seinen Namen (z. B. eine Versicherungsbescheinigung oder eine Krankenversicherungspolice). In der Regel möchten Eltern Informationen zum Kind in den Pass eintragen.

Notwendig
- - der Pass;
- - Geburtsurkunde des Kindes;
- - Stellungnahme.
Anweisungen
Schritt 1
Bis 2006 konnte dies im Standesamt erfolgen, aber nach der Veröffentlichung des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation wurden einige Gesetzesänderungen vorgenommen. Seitdem haben nur noch Mitarbeiter des Bundesmigrationsdienstes das Recht, das Kind in den Pass des Vaters oder der Mutter einzutragen. Wenden Sie sich daher für eine Kennzeichnung über das Kind an die Gebietskörperschaft des FMS (dh das Passamt Ihres Meldeortes).
Schritt 2
Beide Elternteile müssen Anträge auf Eintragung von Informationen über das Kind in ihren Reisepass stellen. Es ist auch notwendig, die Pässe selbst sowie eine Geburtsurkunde vorzulegen. Übrigens, wenn Vater und Mutter an verschiedenen Orten gemeldet sind, wird sich jeder am Ort seiner Anmeldung beim Migrationsdienst bewerben.
Schritt 3
Nach der Neuerung haben sich auch die Bedingungen für die Dateneingabe geändert: Wurden früher alle Angaben von Hand eingegeben, werden sie nun aufgedruckt. Das angebrachte Protokoll wird von einem Servicemitarbeiter beglaubigt, er setzt Siegel und Unterschrift. Bitte beachten Sie, dass auch die Geburtsurkunde des Kindes gestempelt wird. Um die notwendigen Informationen einzugeben, können Ihnen Ihre Pässe für eine ganze oder sogar zwei Wochen weggenommen werden.