Der Begriff Der Allgemeinen Rechtstheorie

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Anonim

Beginnen wir mit der Betrachtung der "allgemeinen Rechtstheorie" als Rechtsdisziplin, indem wir einen Begriff wie "Rechtswissenschaft" betrachten, da erstere ein integraler Bestandteil der letzteren ist.

Der Begriff der allgemeinen Rechtstheorie
Der Begriff der allgemeinen Rechtstheorie

Rechtswissenschaft - im allgemeinen Sinne ist ein allgemeines System des Wissens über Staat und Recht, und im engeren Sinne ist die Rechtswissenschaft eine Reihe verschiedener Rechtsdisziplinen.

Die Gesamtheit dieser Rechtsdisziplinen ist in drei Kategorien unterteilt:

1) historische und theoretische Disziplinen;

2) Branchendisziplinen;

3) Sonderdisziplinen.

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Die Allgemeine Rechtstheorie ist eine juristische Disziplin historischer und theoretischer Natur. Darüber hinaus nimmt es weit von dem letzten Platz in der Gesamtordnung ein. In Metaphern ausgedrückt, können wir Folgendes sagen: Wenn die Mathematik die Grundlage der exakten Wissenschaften ist, dann ist die allgemeine Rechtstheorie die Grundlage der Rechtswissenschaften. Auf der Grundlage der Bestimmungen der allgemeinen Rechtstheorie bauen andere Rechtswissenschaften ihre Überbauten auf.

Die Allgemeine Rechtstheorie ist somit eine Rechtswissenschaft, die die Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt des Staates und des Rechts betrachtet und untersucht sowie Grundlage und Ausgangsbasis für andere Rechtswissenschaften in ihrer Entstehung, Entwicklung und Funktionsweise ist.

Die allgemeine Rechtstheorie besteht aus zwei Richtungen:

1) Staatsstudium;

2) Rechtsprechung.

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Es ist jedoch zu beachten, dass ihr separates Studium nicht zulässig ist, da diese Richtungen in engem Zusammenhang stehen.

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