Das allgemeine Steuersystem wird als bequemer angesehen als das vereinfachte, was hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass die Höhe der Einnahmen nicht beschränkt ist. Sie können das System gemäß den festgelegten Regeln und Buchhaltungsanforderungen ändern.
Anweisungen
Schritt 1
Teilen Sie dem Finanzamt mit, dass Sie das vereinfachte Besteuerungssystem nicht mehr nutzen möchten. Dies muss vor dem 15. Januar des laufenden Jahres erfolgen. Sie müssen die Kunden auch unverzüglich darüber informieren, dass demnächst die Kosten für Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen einschließlich Mehrwertsteuer berechnet werden.
Schritt 2
Fahren Sie mit der Bildung der Steuerbemessungsgrundlage für den Übergangszeitraum fort, wenn Sie bei der Ermittlung der Aufwendungen und Erträge die Abgrenzungsmethode anwenden möchten. Vor einer Änderung des Besteuerungssystems sind die Forderungen von Verbrauchern, die während der gesamten Geltungsdauer des vereinfachten Besteuerungssystems gebildet wurden, sowie Verkaufserlöse, auch solche, für die noch keine Zahlung geleistet wurde, in die erfassten Erträge einzubeziehen. Genehmigung der Methode zur Berechnung der einheitlichen Steuer durch Einbeziehung der vor der Änderung der Steuerregelung erhaltenen Vorschüsse in die Steuerbemessungsgrundlage. Stellen Sie sicher, dass sie nach dem Übergang zu OSNO nicht erneut bei der Einkommensberechnung berücksichtigt werden.
Schritt 3
Berücksichtigen Sie ausstehende Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, Mitarbeitern, dem Budget und anderen Gegenparteien für „Übergangsausgaben“, die im Monat der Steueränderung angefallen sind. Es ist wichtig zu bedenken, dass die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der einheitlichen Steuer bei der Umstellung auf das allgemeine Steuersystem nicht um den Betrag der unbezahlten Ausgaben verringert werden kann, unabhängig davon, welche Bedingungen für die Rückzahlung von Verbindlichkeiten festgelegt sind.
Schritt 4
Erstellen Sie die Jahresabschlüsse der letzten Jahre. Um Kontosalden bis zum Beginn der Berichtsperiode zu bilden, führen Sie auch eine Bestandsaufnahme der Sach- und Finanzverbindlichkeiten durch. Denken Sie daran, dass es notwendig ist, das korrekte Verfahren zur Ermittlung des Restwerts von Anlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten zu befolgen, die vor dem Übergang zum vereinfachten Steuersystem geschaffen oder erworben wurden.