Boni sind eines der Mittel der materiellen Anreize für die Mitarbeiter der Organisation. Dazu gehört das sogenannte „dreizehnte Gehalt“, das nach den Arbeitsergebnissen des Jahres gezahlt wird. Sie können die Auszahlung von Boni in der Buchhaltung widerspiegeln, indem Sie die folgenden Regeln beachten.
Anleitung
Schritt 1
Vermerken Sie in den lokalen Vorschriften Ihrer Organisation das Verfahren zur Zahlung von leistungsabhängigen Boni und anderen Arten von Anreizen. Dies kann in den Regelungen zu Prämien, Arbeitsverträgen der Arbeitnehmer, Tarifvertrag erfolgen. In den Dokumenten müssen die Indikatoren für Bonuszahlungen festgelegt werden. Mit anderen Worten, jeder Mitarbeiter sollte wissen, für welche Verdienste der Bonus gezahlt wird.
Schritt 2
Erstellen Sie eine Anordnung zur Zahlung eines Bonus an die Mitarbeiter der Organisation auf der Grundlage der Arbeitsergebnisse für den Zeitraum. Bitten Sie dazu die Abteilungsleiter, Servicenotizen mit Listen ihrer Mitarbeiter zu erstellen, die alle Bedingungen für den Erhalt der Vergütung erfüllt haben (z. B. Erfüllung des Verkaufsplans, Abwesenheit von Fehlzeiten, Bemerkungen, Verweise). In der Bestellung ist anzugeben, dass der Bonus für die erzielten Produktionsergebnisse gezahlt wird. Es ist notwendig, alle in der Vergütungsliste aufgeführten Mitarbeiter mit dem vom Vorgesetzten unterzeichneten Dokument vertraut zu machen.
Schritt 3
Spiegeln Sie in der Buchhaltung die Auszahlung des Bonus an die Mitarbeiter durch die Buchungen wider: Die Belastung des Kontos 20 "Hauptproduktion" (23 "Nebenproduktion", 25 "Allgemeine Produktionskosten", 26 "Allgemeine Betriebsausgaben"), Gutschrift 70 " Zahlungen mit Personal für Löhne" - Bonuszahlung als Gehaltsbestandteil berücksichtigt.
Schritt 4
Berücksichtigen Sie in der Steuerbilanz die Höhe der auf Arbeitsergebnissen basierenden Prämie bei der Zusammensetzung der Arbeitskosten, die die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer mindern, nur dann, wenn die Prämie in einem Arbeitsvertrag vorgesehen und für Leistungsleistungen gezahlt wird (Absatz 1 und.). Absatz 2 von Artikel 255 sowie Artikel 21 von Artikel 270 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Wenn die Zahlung eines solchen Bonus nicht in der Vergütungs- und Bonusordnung, einem Tarif- oder Arbeitsvertrag vorgesehen ist, sondern auf Anordnung des Vorgesetzten anfällt, können Sie die Zahlung des Bonus nicht in die Aufwendungen der Organisation einbeziehen. In diesem Fall werden die aufgelaufenen Boni zu Lasten des Nettogewinns an die Mitarbeiter ausgezahlt.