Wie können Sie überprüfen, ob Ihre Rechte bei der Gewährung von bezahltem Jahresurlaub respektiert werden? Beginnen Sie mit der Berechnung der Länge Ihres bezahlten Urlaubs. Dies hilft Ihnen, den längsten Urlaub zu nehmen oder ungenutzte Urlaubstage zu entschädigen.
Anleitung
Schritt 1
Die Gesamtdauer des bezahlten Jahresurlaubs setzt sich aus Haupt- und Zusatzurlaub zusammen. Ihre Aufgabe in diesem Schritt besteht darin, die Länge des Hauptteils des Urlaubs zu bestimmen.
Nach dem Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation beträgt die Dauer des bezahlten Hauptjahresurlaubs 28 Kalendertage. Unvollständige oder unregelmäßige Arbeitszeiten haben keinen Einfluss auf diese Zahl. Ausgenommen hiervon sind Beschäftigte unter 18 Jahren und Lehrkräfte in Bildungseinrichtungen. Der bezahlte Haupturlaub für Arbeitnehmer unter 18 Jahren beträgt 31 Kalendertage. Die Dauer des bezahlten Haupturlaubs für Lehrer wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt und hängt vom Bildungsstand und der Position des Arbeitnehmers ab (von 42 Tagen bis 56 Tagen).
Schritt 2
Nachdem Sie die Dauer des Haupturlaubs festgelegt haben, fahren Sie mit dem zusätzlichen fort.
Sie haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub, wenn:
1) Sie arbeiten mit schädlichen und (oder) gefährlichen Arbeitsbedingungen;
2) Sie haben eine besondere Art der Arbeit;
3) Sie arbeiten im Hohen Norden und in vergleichbaren Gebieten;
4) Sie haben unregelmäßige Arbeitszeiten.
In den ersten drei Fällen wird die Dauer des zusätzlichen Urlaubs von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.
Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten richtet sich die Dauer des Zusatzurlaubs nach dem Tarifvertrag oder den betrieblichen Regelungen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall der zusätzliche Urlaub nicht weniger als drei Kalendertage betragen darf.
Schritt 3
Bestimmen Sie den Zeitraum, für den Sie den Urlaub zählen möchten.
Gemäß Schreiben des Bundesdienstes für Arbeit und Beschäftigung vom 01.03.2007 Nr. 473-6-0 wird der bezahlte Jahresurlaub nicht für ein Kalenderjahr, sondern für das sogenannte Arbeitsjahr gewährt. Das Arbeitsjahr umfasst nicht die Zeit der Elternzeit bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Kindes und die Zeit, in der ein Arbeitnehmer ohne triftigen Grund von der Arbeit abwesend ist.
Beispiel: Ihr Arbeitsjahr hat am 01.02.2009 begonnen, Sie waren vom 01.04.2009 bis zum 30.11.2010 in Elternzeit. Um das Arbeitsjahr zu zählen, müssen Sie die Elternzeit ausschließen. Vor der Elternzeit sind 2 Monate vergangen, ab dem 01.12.2010 (dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme nach der Elternzeit) müssen weitere 10 Monate angerechnet werden. Dies bedeutet, dass Sie das Recht haben, die berechnete Dauer Ihres Urlaubs im Zeitraum vom 01.02.2009 bis 30.09.2011 zu realisieren.
Wenn Sie also die Urlaubsdauer nicht für das gesamte Arbeitsjahr berechnen müssen, berechnen Sie, wie viele Monate ab dem Arbeitsjahr Sie berücksichtigen.
Schritt 4
Nachdem Sie den Urlaubsberechnungszeitraum und die Dauer des Haupt- und Zusatzurlaubs ermittelt haben, berechnen Sie die Anzahl der Urlaubstage nach der Formel: (Dauer des Haupturlaubs + Dauer des Zusatzurlaubs) * Urlaubsberechnungszeitraum / 12 Monate.
Sie arbeiten beispielsweise unregelmäßig und möchten den Urlaub für 9 Monate ununterbrochener Berufserfahrung berechnen, um eine Entschädigung für den nicht in Anspruch genommenen Urlaub zu erhalten. Der Tarifvertrag Ihrer Organisation sieht einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von 3 Kalendertagen vor. Es stellt sich heraus, dass Ihr Urlaub (28 Tage + 3 Tage) * 9 Monate / 12 Monate = 26 Kalendertage beträgt.