Die Katasterregistrierung erfolgt bei der Gründung eines Immobilienobjekts. Das Verfahren für eine solche Erklärung wird durch das Bundesgesetz "Über das staatliche Immobilienkataster" geregelt. Für eine solche Erklärung ist es erforderlich, der Katasterbehörde ein bestimmtes Paket von Dokumenten über das Immobilienobjekt vorzulegen.
Es ist notwendig
- Für die Katastereintragung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- 1. Grundstücksplan (bei der Registrierung eines Grundstücks oder eines Teils davon);
- 2. technischer Plan (bei der Registrierung eines Gebäudes oder Bauwerks).
- 3. eine Kopie des Dokuments, das das Eigentumsrecht des Antragstellers bescheinigt.
Anleitung
Schritt 1
Die Katasterregistrierung erfolgt im Zusammenhang mit der Erstellung eines Immobilienobjekts - eines Gebäudes, eines Grundstücks usw. Für die Katastereintragung ist es erforderlich, bei der Katasterbehörde am Standort des Liegenschaftsobjekts einen Antrag auf Katastereintragung und bestimmte Unterlagen zu diesem Liegenschaftsobjekt einzureichen.
Schritt 2
Der Antrag auf Eintragung in das Kataster und die dazugehörigen Unterlagen werden vom Antragsteller persönlich oder durch seinen Vertreter bei der Katasterbehörde eingereicht. Sie können dies auch per Post tun - mit einer Liste von Anhängen und einem Rückschein. Wird ein Antrag mit Unterlagen per Post eingereicht, muss die Unterschrift des Antragstellers auf dem Antrag notariell beglaubigt werden. Seit kurzem ist es auch möglich, Dokumente in elektronischer Form einzureichen. In diesem Fall muss der Antrag die elektronische digitale Signatur des Antragstellers enthalten. Die Katasterbehörde, die den Antrag und die Unterlagen entgegennimmt, stellt dem Antragsteller eine Quittung aus.
Schritt 3
Die Katastereintragung erfolgt innerhalb einer Frist von höchstens 20 Arbeitstagen ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf Katastereintragung und aller Unterlagen. Sie endet mit der Eintragung der Angaben über die dem Liegenschaftsobjekt zugeordnete Katasternummer in das staatliche Liegenschaftskataster. Bei der Anmeldung zur Katasterregistrierung stellt die Katasterbehörde dem Antragsteller gegen Quittung den Katasterpass der Liegenschaft aus.