Die Besonderheit der Registrierung eines Kindes unter 14 Jahren besteht darin, dass dies weder der Zustimmung des Eigentümers der Räumlichkeiten noch anderer darin registrierter Erwachsener bedarf. Es reicht aus, dass mindestens ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis zum gleichen Wohnraum besitzt. Daher ist der für die Registrierung erforderliche Satz von Dokumenten minimal.
Es ist notwendig
- - Geburtsurkunde des Kindes und deren Kopie;
- - einen Antrag auf seine Anmeldung am Wohnort (nur bei Neugeborenen oder bei Anmeldung in einem Haus, in dem mindestens ein Elternteil bereits gemeldet ist);
- - Reisepässe beider Elternteile und deren Kopien;
- - eine Bescheinigung des Wohnsitzes des Elternteils, der an einer anderen Adresse gemeldet ist, dass das Kind nicht bei ihm gemeldet ist, und Zustimmung zur Anmeldung (beglaubigt oder beglaubigt von der EIRTS);
- - eine Kopie des Finanz- und Privatkontos;
- - ein Auszug aus dem Hausbuch.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie ein Neugeborenes bei sich anmelden, müssen Sie sich zunächst an das Standesamt wenden und eine Geburtsurkunde für ihn besorgen. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung des festgelegten Formulars von der Entbindungsklinik (und wenn die Geburt zu Hause stattgefunden hat - von dem Arzt, der dabei geholfen hat oder von der medizinischen Einrichtung, an die sich die Mutter nach der Geburt gewendet hat), Reisepässe von beide Elternteile und eine Heiratsurkunde.
Jeder Elternteil kann das Standesamt besuchen. Wenn Vater und Mutter nicht in einer offiziellen Beziehung stehen, müssen beide dort einen Besuch abstatten.
Sie müssen innerhalb eines Monats nach der Geburt des Kindes eine Bescheinigung ausstellen.
Schritt 2
Wenn Sie Reisepässe beider Elternteile besitzen, können Sie nach Erhalt der Geburtsurkunde auch direkt vom Standesamt zur Passstelle des EIRTs oder der Gebietsabteilung des FMS gehen.
Im ersten Monat nach der Geburt des Babys wird es auf Wunsch der Mutter verschrieben. Zu einem späteren Zeitpunkt benötigen Sie eine Bescheinigung vom Wohnort des Vaters, dass das Kind nicht bei ihm gemeldet ist.
Wird das Baby dem Vater verschrieben, muss die Mutter hierzu schriftlich zustimmen und ihre Unterschrift darunter bei einem Notar oder im EIRT beglaubigen lassen.
Schritt 3
Ein Auszug aus dem Hausbuch und eine Kopie des Finanz- und Personenkontos werden im EIRT am Tag der Antragstellung gegen Vorlage eines Reisepasses mit Aufenthaltstitel erstellt, so dass diese unmittelbar vor Einreichung der Unterlagen zur Anmeldung bezogen werden können.
Schritt 4
Ein Antrag auf Registrierung am Wohnort kann dem EIRTS entnommen und handschriftlich ausgefüllt oder im öffentlichen Dienstleistungsportal heruntergeladen werden. An gleicher Stelle steht es nach der Benutzerautorisierung zum Ausfüllen über ein Online-Formular zur Verfügung.
Schritt 5
Ist das Kind bei beiden Elternteilen unter einer neuen Adresse gemeldet, genügt es, dass einer von ihnen (in der Regel die Mutter) die Daten über ihn in den entsprechenden Abschnitt seines Antrags auf Anmeldung am Wohnort einträgt und die Geburtsurkunde beifügt im allgemeinen Dokumentensatz für die Registrierung der Familie …