So Berechnen Sie Die Dauer Des Krankenstands

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So Berechnen Sie Die Dauer Des Krankenstands
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Anonim

Die Versicherungszeit umfasst die Arbeitszeiten, in denen dem Arbeitnehmer das Gehalt gezahlt wird, aus dem der Arbeitgeber die Versicherungsprämien zahlt. Diese Art von Berufserfahrung wird für die Ernennung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit bestimmt.

So berechnen Sie die Dauer des Krankenstands
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Notwendig

  • - Bundesgesetz vom 29. Dezember 2006 Nr. 255-FZ;
  • - Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 6. Februar 2007 Nr. 91;
  • - Merkblatt für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit;
  • - Arbeitsbuch des Mitarbeiters;
  • - Taschenrechner.

Anleitung

Schritt 1

Um die Versicherungserfahrung zu ermitteln, entnehmen Sie die Daten zu den Arbeitszeiten des Mitarbeiters seinem Arbeitsbuch. Berücksichtigen Sie bei Fehlen eines Eintrags im Arbeitsbuch schriftliche Arbeitsverträge, die nach dem Arbeitsrecht erstellt wurden, persönliche Konten, Auftragsauszüge und eine Gehaltsabrechnung. In die Versicherungserfahrung sind die Zeiten des Militär- und sonstigen Dienstes einzubeziehen.

Schritt 2

Beiträge an die Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation werden nicht aus den Leistungen gezahlt, die den Arbeitnehmern aus zivilrechtlichen Verträgen zustehen. Daher sind die Zeiten solcher Arbeiten nicht in der Versicherungserfahrung enthalten.

Schritt 3

Berechnen Sie die Arbeitszeit in einer Kalenderreihenfolge unter der Bedingung, dass ein voller Monat 30 Tage und ein volles Jahr 12 Monate beträgt. Übersetzen Sie alle 30 Tage in einen ganzen Monat und alle 12 Monate in ein ganzes Jahr. Wenn das Dokument über die Arbeitszeiten nur Jahre ohne genaue Datenangabe enthält, nehmen Sie als Datum den 1. Juli des entsprechenden Jahres und wenn der Tag des Monats nicht geschrieben ist, nehmen Sie für die Berechnung den 15. Tag des entsprechenden Monats.

Schritt 4

Beträgt die Berufserfahrung des Arbeitnehmers 8 Jahre oder mehr, wird die Zulage zu 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes gezahlt. Bei einer Berufserfahrung von 5 bis einschließlich 8 Jahren wird eine Zulage in Höhe von 80 % des Durchschnittsverdienstes gezahlt. Bei einer Versicherungserfahrung eines Arbeitnehmers von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird eine Zulage in Höhe von 60 % des Durchschnittsverdienstes gezahlt. Wenn die Berufserfahrung des Arbeitnehmers weniger als sechs Monate beträgt, basiert die Berechnung der Leistung auf dem Mindestlohn (Mindestlohn) für einen vollen Kalendermonat.

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