Aus rechtlicher Sicht wird die Verordnung im Wesentlichen in drei Bedeutungen verstanden: als normativer Rechtsakt, als Betriebsverfahren und als nicht allgemein verbindliches Regelwerk. Jede dieser Definitionen der Verordnung weist ihre eigenen Besonderheiten auf.
Nach der gängigsten Definition ist eine Verordnung ein spezieller normativer Rechtsakt mit innerer Geltung, der das Verfahren für die Tätigkeit einer bestimmten staatlichen Stelle regelt, ihre innere Organisation beschreibt. So gibt es in der Russischen Föderation Vorschriften für die Staatsduma, den Föderationsrat, höhere Justizbehörden, die Generalstaatsanwaltschaft, die Zentrale Wahlkommission und eine Reihe anderer Gremien.
So bestimmt die Geschäftsordnung der Staatsduma die Reihenfolge und Häufigkeit ihrer Aktivitäten, die Arbeitsformen, die Anwesenheit von Kommissionen und Ausschüssen, die Einzelheiten ihrer Einsetzung und Aufhebung und viele andere Fragen. Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht direkt mit diesen Stellen in Verbindung stehen, sind Regelungen von untergeordneter Bedeutung, deren Regelungen können sich jedoch bei der Anfechtung einzelner Handlungen, Entscheidungen, Handlungen der zuständigen Strukturen orientieren.
Regulierung als Handlungsordnung
Eine andere Definition der Regeln reduziert sich auf die Bezeichnung des Verfahrens zur Durchführung bestimmter kollektiver Veranstaltungen: Sitzungen, Sitzungen, Kongresse, Konferenzen. Solche Regelungen werden innerhalb staatlicher Organe und Organisationen erlassen, können temporär wirken oder dauerhaft angewendet werden.
So werden einmalige Veranstaltungen oft auf der Grundlage vorab genehmigter Regelungen durchgeführt, die die Charakteristika des Verhaltens und der Interaktion ihrer Teilnehmer festlegen. Die Jahreskongresse der politischen Parteien beschließen in der Regel eine Geschäftsordnung, deren Bestimmungen nur bei entsprechenden Ereignissen Anwendung finden.
Regulierung als Regelwerk
Gelegentlich bezeichnet der Begriff "Regulierung" auch eine Reihe von Regeln, die in einem bestimmten engen Lebensbereich angewendet werden. In diesem Sinne ist die Verordnung kein normativer Rechtsakt, sondern dient auch dazu, das Verhalten der Bürger bei bestimmten Veranstaltungen zu regeln.
So werden oft die Regeln für die Durchführung von Sportwettkämpfen erlassen, die nur für Teilnehmer dieser Veranstaltungen gelten und eine begrenzte Dauer haben. Eine weitere seltene Bezeichnung einer Verordnung ist der Name eines normativen Rechtsakts mit uneingeschränkter Verbreitung, der die Macht der staatlichen Organe ausdrückt, jedoch in Russland nicht erlassen wird.