Die Nichterfüllung der Militärregistrierungspflicht ist die Grundlage dafür, den schuldigen Bürger in die Verwaltungsverantwortung zu bringen. Die Höhe dieser Haftung ist jedoch unbedeutend, und das Verfahren zu ihrer Herbeiführung wird in der Praxis selten angewandt.
Das Wehrpflichtgesetz sieht für alle männlichen Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ein besonderes Erstmeldeverfahren vor. Tatsächlich werden diese Maßnahmen in dem Jahr umgesetzt, in dem zukünftige Wehrpflichtige ihr 17. -alte Bürger. Die Erstregistrierung erfolgt analog zu Einberufungsveranstaltungen, daher werden die Bürger aufgefordert, sie auf die Tagesordnung des Militärkommissars zu setzen. In den meisten Fällen werden diese Vorladungen an die Verwaltung von Bildungsorganisationen gesendet, die für die Erleichterung dieses Verfahrens verantwortlich sind.
Verantwortung für die Ablehnung der Registrierung
Die Verletzung von Pflichten im Bereich der militärischen Registrierung zieht die Ernennung einer Verwaltungsstrafe für den Bürger nach sich, der den angegebenen Verstoß begangen hat. Die Verantwortung dafür wird in Form einer Geldbuße festgelegt, deren Höhe zwischen einhundert und fünfhundert Rubel liegen kann. Eine alternative Art der Bestrafung ist eine Verwarnung, die im entsprechenden Dekret festgehalten wird und dem Bürger mündlich bekannt gegeben wird. Gleichzeitig gilt der angegebene Verstoß nur dann als begangen, wenn der zukünftige Wehrpflichtige keine triftigen Gründe hatte, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist auf der Vorladung des Militärkommissars zu erscheinen. Ein gültiger Grund, der eine Strafverfolgung ausschließt, ist beispielsweise eine bestätigte Krankheit eines Bürgers während des relevanten Zeitraums.
Schwierigkeiten, vor Gericht zu kommen
Die beschriebene Verwaltungsnorm, die eine Strafverfolgung wegen Nichteinhaltung der militärischen Meldepflichten vorsieht, wird in der Praxis relativ selten angewendet. Militärkommissariate sind nicht daran interessiert, angemessene Strafen zu verhängen, da die Umgehung eines 16-jährigen Staatsbürgers nicht bedeutet, dass er in Zukunft nicht zum Militärdienst eingezogen werden kann. Darüber hinaus ist der Nachweis einer Straftat mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden. Daher sollte die Vorladung über die Notwendigkeit, beim Militärkommissariat zu erscheinen, dem Bürger persönlich gegen seine Unterschrift übergeben werden, was nicht immer geschieht. Darüber hinaus handelt es sich in diesem Fall um Minderjährige, sodass eine echte Verwaltungsstrafe in Form einer Geldbuße selten verhängt wird.