Elektroschocker (insbesondere solche mit guter Durchschlagskraft) sind eine gute zivile Selbstverteidigungswaffe. Im Prinzip ist es nicht schwer, sie selbst zu machen. Fast alle Teile dafür sind auf dem freien Markt zu finden. Aber ist es legal?
Rechtliche Auswirkungen der Herstellung eines selbstgebauten Elektroschockers
Die Herstellung und Verbreitung von Waffen in der Russischen Föderation wird durch das Bundesgesetz Nr. 150-FZ "Über Waffen" vom 13.12.1996 geregelt. Dieses Gesetz berücksichtigt neben einer breiten Palette tragbarer Waffen auch Elektroschockgeräte zur persönlichen Verteidigung. Das Gesetz erlegt der Produktion von Kleinwaffen, Kälte-, Gas-, Trauma- und einigen anderen Waffen Beschränkungen auf, aber tatsächlich ist die Produktion von Elektroschockwaffen durch Zivilisten gesetzlich nicht verboten. Auch andere Rechtsakte enthalten dieses Verbot nicht.
Dieser Stand der Dinge in der russischen Gesetzgebung bedeutet nur eines - Zivilisten können selbst entwickelte Elektroschocker zur persönlichen Verteidigung sammeln und verwenden.
Welche Schwierigkeiten kann es mit dem Gesetz geben?
Es gibt jedoch Ergänzungen zum Waffengesetz, die den Gebrauch von Elektroschockgeräten durch Zivilisten mit einer Leistung von mehr als 3 Watt verbieten. Das heißt, wenn ein selbstgebauter Elektroschocker stärker ist als diese Kraft, ist das Tragen und Verwenden illegal.
Stärkere Elektroschockgeräte können nur von Polizei- und Spezialkräften verwendet werden. In der Regel werden ihnen jedoch stärkere Mittel zur Selbstverteidigung zur Verfügung gestellt.