Wer Ist Der Kläger Und Welche Rechte Hat Er?

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Video: Welche Rechte und Verbote gelten in der Schule wirklich? | Galileo | ProSieben 2024, April
Anonim

Indem man mit Ansprüchen gegen die andere Partei vor Gericht geht, erhält eine Person den Status eines Klägers. Die geltende Gesetzgebung verleiht ihm eine Reihe von Rechten, über die es während des Prozesses sachgerecht zu verfügen ist.

Der Kläger als Prozessbeteiligter
Der Kläger als Prozessbeteiligter

Wie heißen die Parteien des Rechtsstreits?

In den meisten Zivil- und Handelssachen sind die Streitparteien der Kläger und der Beklagte. Zivilkläger und Angeklagte können auch im Rahmen von Ansprüchen auf Ersatz eines durch eine Straftat verursachten Schadens an einem Strafverfahren teilnehmen. Der Kläger und der Beklagte werden im Rahmen der Klage, also bei Streitigkeiten über das Recht, als Parteien bezeichnet. In anderen Fallkategorien können die Parteien anders benannt werden. An der Auftragserstellung beteiligen sich also der Eintreibende und der Schuldner. In Fällen aus dem öffentlichen Rechtsverkehr und Sonderverfahren ist der Antragsteller der Initiator der gerichtlichen Berufung.

Der Kläger ist eine Person (juristisch oder natürlich), die den Schutz ihrer verletzten, umstrittenen oder nicht anerkannten Rechte oder Interessen vor Gericht beantragt. Zu den Klägern zählen auch diejenigen, in deren Interesse eine Klage von Dritten eingereicht wird. Die Beklagten sind ihrerseits diejenigen, an die sich die Ansprüche richten.

Im Rahmen einer Streitigkeit kann es sowohl mehrere Kläger als auch 2 oder mehr Beklagte geben. Dies wird als prozessuale Komplizenschaft bezeichnet. Ein Kläger kann beispielsweise mehrere Beklagte gleichzeitig verklagen. Ebenso können mehrere Kläger gemeinsam eine Klage gegen einen einzigen Beklagten einreichen.

Welche Rechte hat der Kläger

Vor Prozessbeginn erklärt das Gericht den Parteien die Rechte und Pflichten. Danach muss das Gericht sicherstellen, dass ihr Inhalt den Parteien klar ist und keiner weiteren Klärung bedarf.

Der Kläger hat als Partei des Verfahrens eine Reihe von Verfahrensrechten. So kann er den Gegenstand und die Begründung des Anspruchs ändern, diesen ablehnen oder den Anspruch erhöhen oder verringern. Die Änderung des Anspruchsgegenstandes erfolgt, wenn sich der Wesensgehalt des Anspruchs wesentlich ändert. So werden beispielsweise die ursprünglichen Betreibungspflichten durch die Eigentumsübertragung ersetzt. Die Gründe für die Anspruchsänderung im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Argumente, auf denen die Ansprüche ursprünglich begründet wurden. Gleichzeitig bleiben die Anforderungen selbst unverändert.

Der Kläger kann den Abschluss einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien veranlassen. Es wird als ein Dokument verstanden, in dem die Parteien das Verfahren zur Beilegung gegenseitiger Ansprüche festlegen. Ab dem Zeitpunkt, an dem das Gericht der gütlichen Einigung zustimmt, wird das Verfahren in diesem Fall eingestellt.

Der Kläger hat auch viele andere Rechte. Er kann persönlich oder durch seinen Vertreter vor Gericht erscheinen, mündlich oder schriftlich zum Kern der Streitigkeit Stellung nehmen, Anträge und Anfechtungen stellen, Beweise vorlegen und sich an deren Recherchen beteiligen. Im Hinblick auf die Erlangung neuer Beweismittel kann der Kläger die Frage seines Antrags vor Gericht stellen. Darüber hinaus hat der Kläger das Recht, sich mit allen Unterlagen des Verfahrens vertraut zu machen und davon, auch mit Hilfe technischer Mittel, Auszüge und Kopien anzufertigen.

Ist der Kläger mit der Entscheidung nicht einverstanden, hat er darüber hinaus das Recht, im Berufungs- und Kassationsverfahren dagegen Berufung einzulegen sowie auf andere gesetzlich vorgesehene Weise deren Revision zu beantragen.

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