Der Mutterschaftsurlaub wird nur dann in die bevorzugte Lehrtätigkeit einbezogen, wenn dieser vor dem 6. Oktober 1992 begonnen hat. Alle Mutterschaftsurlaube nach dem angegebenen Datum werden nicht in die bevorzugte Lehrerfahrung einbezogen.
Die Möglichkeit, den Mutterschaftsurlaub in die Vorzugslehre einzubeziehen, ist für Beschäftigte im Bildungsbereich durchaus attraktiv, da sie dadurch viel schneller den Anspruch auf vorzeitige Zuteilung einer Altersrente erhalten. Die Analyse des Gesetzes "Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation" in anderen Satzungen lässt keine eindeutige Schlussfolgerung über die Möglichkeit zu, den Mutterschaftsurlaub in die angegebene Dienstzeit einzubeziehen. Deshalb interessieren sich auch Lehrerinnen zunehmend für dieses Thema, das auch nach der Pensionierung wichtig ist, da die Einbeziehung des Mutterschaftsurlaubs in die Vorzugsdienstzeit die Grundlage für die Neuberechnung der Rente ist.
Wie wird die Frage der gerichtlichen Eintragung eines Sonderurlaubs in den Mutterschaftsurlaub gelöst?
Eine eindeutige Antwort auf die Frage, ob der Mutterschaftsurlaub zur bevorzugten pädagogischen Erfahrung gehört, kann nur durch die gerichtliche Praxis erreicht werden. Das grundlegende Dokument in diesem Fall ist der Beschluss des Plenums des Obersten Gerichtshofs Nr. 30. Dieses Gesetz bestimmt, dass nur der Mutterschaftsurlaub, der vor dem 6. Oktober 1992 stattgefunden hat, in die bevorzugte Dienstzeit einbezogen werden soll. Gleichzeitig sollte der Beginn des Mutterschaftsurlaubs auf den Zeitraum vor dem angegebenen Datum fallen, und das Datum seines Endes spielt keine Rolle, da bei Erfüllung dieser Bedingung der gesamte Urlaub in die Dienstzeit eingerechnet wird. Dieses Datum ist mit dem Inkrafttreten eines Sondergesetzes verbunden, das den Mutterschaftsurlaub von der Liste der in die Vorzugsdienstzeit einbezogenen Zeiten ausschließt. Aus diesem Grund werden alle Ferien, die Lehrer nach dem genannten Datum erhalten, nicht in die Vorzugserfahrung aufgenommen.
Was ist zu tun, wenn Sie das Recht haben, den Mutterschaftsurlaub in die bevorzugte Dienstzeit einzubeziehen?
Wenn eine Lehrerin vor dem oben genannten Datum Mutterschaftsurlaub hatte, sollte dieser Zeitraum bei der Berechnung ihrer eigenen bevorzugten Erfahrung und der Festlegung des Zeitpunkts für die Beantragung einer Rente berücksichtigt werden. Wenn die Pensionierung bereits stattgefunden hat, aber die zuständigen Stellen aus irgendeinem Grund die Zeiten des entsprechenden Urlaubs nicht berücksichtigt haben, sollten Sie sich erneut bei der Pensionskasse der Russischen Föderation (deren Gebietsabteilung) bewerben. Ein solcher Einspruch sollte die Grundlage für die Neuberechnung der Höhe der Rentenzahlungen werden, die sich nach oben ändern wird, da die Versicherungserfahrung der Lehrer zunehmen wird. Verweigert die zuständige Stelle die Berücksichtigung dieser Frist, ist eine schriftliche Entscheidung über die Ablehnung einzuholen und gerichtlich anzufechten.