Die Rentengesetzgebung sieht Vorruhestandsfälle für Personen vor, die vorzeitig eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben. Nach dem Rentengesetz wurde bis einschließlich 2018 der Anspruch auf vorzeitige Altersrente Personen gewährt, die mindestens 30 Jahre erwerbstätig waren. Doch ab dem 1. Januar 2019 treten Änderungen des Rentengesetzes in Kraft.
Wer hat Anspruch auf Vorruhestand
Ab dem 1. Januar 2019 entsteht der Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Berufserfahrung von 37 Jahren für Frauen und 42 Jahren für Männer. So können Personen, die früh ins Berufsleben eingestiegen sind, früher in Rente gehen.
Darüber hinaus bestand bis Anfang 2019 ein Anspruch auf Vorruhestandsrente für Bürger, die eine bestimmte Anzahl von Jahren im Hohen Norden erwerbstätig waren. Für Frauen entsteht der Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente, wenn sie 15 Jahre Berufserfahrung im Norden und 20 Jahre Gesamtberufserfahrung haben, für Männer - 15 bzw. 25 Jahre.
Ab Anfang 2019 erhalten Bürgerinnen und Bürger, die im Hohen Norden gearbeitet haben und Erfahrung im Norden haben (15 Jahre), eine vorzeitige Rente mit 58 für Frauen und 60 für Männer. Aber für Frauen, die nordische Erfahrungen gesammelt haben und 2 oder mehr Kinder zur Welt gebracht haben, wird die Rente im Alter von 50 Jahren fällig.
Für medizinisches Personal und Angestellte des Bildungswesens (Lehrer) beträgt die besondere Erfahrung, die erforderlich ist, um den Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente zu erlangen, je nach spezifischer Spezialität des Bürgers 15 bis 30 Jahre. Hatten sie vor 2019 unmittelbar nach Erwerb einer besonderen Erfahrung Anspruch auf eine Rente, so können sie nach 2019 ihr Recht auf vorzeitige Pensionierung unter Berücksichtigung der Erhöhung des Rentenalters ausüben.
Das Gesetz sieht 30 Kategorien von Bürgern vor, die Anspruch auf Vorruhestand haben. Grundsätzlich handelt es sich bei diesen Personen um Vertreter von Berufen mit schwierigen und besonders schwierigen Arbeitsbedingungen (Fahrer von Bussen, Straßenbahnen, Oberleitungsbussen, Lokomotivführern und andere).
Getrennt davon werden die Bedingungen für den Vorruhestand für kinderreiche Mütter, Arbeitslose, Behinderte und Bürger, die behinderte Menschen erziehen, festgelegt.
Die Mindestdienstzeit für den Bezug einer Rente beträgt 6 Jahre. Das heißt, wenn ein Bürger über eine solche Erfahrung verfügt, hat er bei Eintritt des Rentenalters (60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer) Anspruch auf eine Mindestrente. Bis 2024 wird diese Mindestdienstzeit schrittweise auf 15 Jahre angehoben.
Liegt keine Berufserfahrung vor, wird die Rente für Frauen mit 68 Jahren und Männer mit 70 Jahren gutgeschrieben.
Ergebnisse
Auch nach den Änderungen der Rentenreform ist ab 2019 ein vorzeitiger Renteneintritt möglich, wenn Sie über 30 Jahre Berufserfahrung verfügen. Dazu müssen Sie über 15 Jahre "Nord"-Erfahrung oder 15 bis 30 Jahre Sondererfahrung für bestimmte Arbeitnehmerkategorien verfügen.
Sie können sogar mit 6 Jahren Erfahrung in den Ruhestand gehen. Hauptsache, das Rentenalter ist gekommen. Aber auch in diesem Fall wird die Rente minimal sein.