So Stellen Sie Eine Zahlung Für Die Geburt Eines Kindes Im Jahr Aus

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Anonim

Bei der Beantragung eines einmaligen Geburtengeldes ist es wichtig, alle notwendigen Unterlagen zu sammeln und die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen einzuhalten. Dazu müssen Sie wissen, wo Sie Rat und Hilfe finden.

So stellen Sie eine Zahlung für die Geburt eines Kindes aus
So stellen Sie eine Zahlung für die Geburt eines Kindes aus

Notwendig

ein Paket von Dokumenten

Anweisungen

Schritt 1

Lesen Sie die für die Registrierung und den Bezug eines einmaligen Mutterschaftsgelds erforderlichen Rechtsdokumente sorgfältig durch. Geben Sie an, welche Liste von Dokumenten für die Zahlung in Ihrem Fall erforderlich ist. Dies kann durch Rücksprache mit den zuständigen Stellen Ihres Arbeitsplatzes oder dem Sozialdienst am Wohnort des Kindes erfolgen.

Schritt 2

Sammeln Sie ein Paket von Dokumenten für die Registrierung des Zuschusses und reichen Sie es bei der Buchhaltung Ihres Arbeitsplatzes ein. Sie benötigen: einen Antrag auf Zahlung von Leistungen, eine Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Bescheinigung vom Arbeitsplatz des zweiten Elternteils, aus der hervorgeht, dass diese Leistung nicht an ihn ausgestellt und nicht gezahlt wurde.

Schritt 3

Ist der zweite Elternteil nicht erwerbstätig oder befindet er sich in einer Vollzeitausbildung in einer Bildungseinrichtung (d. h. Grundschule, Sekundarstufe, höhere Berufsausbildung sowie weiterbildende Berufsausbildung), muss er eine ausgestellte Bescheinigung ausstellen und dem aufnehmenden Elternteil aushändigen durch die Sozialschutzbehörde am Wohnort des Kindes. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass ihm das einmalige Geburtsgeld nicht gezahlt wurde.

Schritt 4

Stellen Sie zusätzlich zu diesen Dokumenten einen Auszug aus dem Gerichtsbeschluss über das Sorgerecht für das Kind aus, wenn Sie eine Ersatzperson der Eltern (Adoptiveltern, Vormund, Pflegeeltern) sind. Machen Sie eine Kopie des rechtskräftigen Adoptionsbeschlusses, eine Kopie der Vereinbarung über die Überführung des Kindes (der Kinder) zur Erziehung in einer Pflegefamilie.

Schritt 5

Wenden Sie sich in folgenden Fällen an die Sozialschutzbehörden am Wohn-, Aufenthaltsort oder tatsächlichen Aufenthaltsort eines Elternteils: wenn Sie beide nicht erwerbstätig sind; wenn einer von Ihnen in Ausbildung ist und der andere nicht arbeitet; wenn Sie beide Vollzeitstudenten sind. Für den Fall, dass ein Elternteil Einzelunternehmer ist und der andere nicht berufstätig ist, wenden Sie sich auch an die angegebene Organisation, um eine Leistung zu erhalten.

Schritt 6

Wenn Sie alleinerziehend sind und nicht erwerbstätig sind oder hauptberuflich an einer Bildungseinrichtung studieren, beantragen Sie die Einstellung und Auszahlung der Leistungen beim Sozialamt an Ihrem Wohn-, tatsächlichen Wohn- oder Aufenthaltsort. Nachdem Sie die notwendige Beratung erhalten haben, sammeln Sie schnell das erforderliche Dokumentenpaket.

Schritt 7

Reichen oder senden Sie Ihren Leistungsantrag und alle anderen erforderlichen Unterlagen entweder persönlich oder per Post, z. B. per Einschreiben oder Kündigungsschreiben. Es ist wichtig, dass das Datum und die Tatsache der Abreise dokumentiert werden. Denken Sie daran, dass, wenn Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben, diese unter Angabe der Gründe an Sie zurückgesandt werden.

Schritt 8

Bitte beachten Sie, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, Ihnen Leistungen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang Ihres Antrags und der erforderlichen Unterlagen abzutreten und auszuzahlen. Im Sozialschutzdienst müssen Sie ihn spätestens 10 Tage nach dem Aufnahmedatum bestellen und spätestens am 26. des Monats, der auf den Monat der Registrierung des Antrags folgt, entweder über Postämter oder Kreditinstitute bezahlen. Zu bedenken ist auch, dass die Anstellung einer Leistung nur möglich ist, wenn Sie diese innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag der Geburt des Kindes beantragt haben.

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