Das übliche Verfahren zur Anmeldung eines Neugeborenen besteht darin, dass beide Elternteile einen entsprechenden Antrag beim Standesamt stellen. Was aber tun, wenn die Eltern geschieden sind, der Vater unbekannt ist oder vor der Geburt des Kindes gestorben ist?
Ein Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde wird innerhalb eines Monats nach der Geburt des Kindes beim Standesamt eingereicht. Bei Verstößen gegen diese Frist gibt es jedoch keine Strafen. Eine staatliche Antragspflicht besteht nicht. Für die Feststellung der Vaterschaft müssen Sie jedoch die staatliche Gebühr (in Höhe von 350 Rubel) zahlen.
Der Antrag wird nach den allgemeinen Regeln beim Standesamt am Geburtsort des Kindes oder am Wohnort eines Elternteils gestellt.
Das Standesamt erstellt eine Geburtsurkunde des Kindes, in der Angaben zu Vater und Mutter gemacht werden. Eine Eintragung über die Mutter erfolgt auf ihren Antrag, die Eintragung über den Vater – auf gemeinsamen Antrag der Eltern oder durch eine gerichtliche Entscheidung (wenn z).
Automatisch (ohne Antrag) wird der ehemalige Ehegatte als Vater des Kindes anerkannt, wenn nach der Scheidung noch keine 300 Tage vergangen sind, sowie wenn seit dem Tod des Ehegatten der Mutter des Kindes noch keine 300 Tage vergangen sind.
Bei der Einreichung eines Antrags auf Registrierung eines Kindes gibt die Mutter den Namen und das Patronym des Kindes an, der Nachname wird von der Mutter übernommen (wenn der Vater nicht bekannt ist). Eine Frau kann beschließen, ihren Vater überhaupt nicht aufzunehmen.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden folgende Unterlagen benötigt:
- ärztliche Bescheinigung über die Geburt des Kindes, die bei der Entlassung im Krankenhaus ausgestellt wird;
- Antrag auf Registrierung eines Kindes;
- Reisepass des Antragstellers;
- eine gemeinsame Erklärung der Eltern über die Feststellung der Vaterschaft (in gegenseitigem Einvernehmen, Notiz über den Vater machen) und eine Quittung über die Zahlung der staatlichen Abgabe für diesen Antrag.
Sie können auch während der Schwangerschaft einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen. Will die Mutter keine Eintragung über den Vater machen, kann sie mit Zustimmung der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde beim Gericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen.