Rechtfertigung oder Rechtfertigungsklage ist eine der Methoden im Zivilrecht, die zum Schutz von Eigentum verwendet wird. Das Verfahren ist nicht einfach, daher müssen Sie sich vor der Einreichung eines Anspruchs mit einigen Nuancen vertraut machen.
Rechtfertigung ist eine Methode, um Eigentum aus dem illegalen Besitz einer anderen Person oder juristischen Person zu entfernen. Um einen kompetenten Rechtsanspruch geltend zu machen, benötigen Sie Rechtsbeistand oder gewisse Kenntnisse in diesem Bereich.
Rechtfertigung im römischen Recht und im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation
Der Begriff des Rechtfertigungsanspruchs wurde im römischen Recht beschrieben. Die Hauptaufgabe der Rechtfertigung ist der Schutz der Eigentumsrechte. Die im Rahmen der Klageschrift genannten Anforderungen zielen darauf ab, Eigentum aus dem widerrechtlichen Besitz einer anderen Person an den Eigentümer zurückzugeben.
Im römischen Recht wurden Situationen ausgeschrieben, in denen auf der Grundlage einer Rechtfertigungserklärung Eigentum sowohl von einem skrupellosen Eigentümer (wenn dieser in betrügerischer Weise in Besitz genommen wurde) als auch von einem legalen (wenn er Eigentum erwarb) beschlagnahmt werden konnte von einem skrupellosen Besitzer).
Ähnliche Situationen sind im modernen Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation beschrieben. Ein Rechtfertigungsanspruch kann gegen Grundstücke geltend gemacht werden, die vom Eigentümer gegen Entgelt erworben wurden, sich aber zuvor im rechtswidrigen Besitz des Verkäufers befanden. Das Eigentum könnte auf verschiedene illegale Weise erlangt worden sein:
- der Diebstahl;
- betrügerische Aktivitäten;
- Verlust.
Auch für Eigentum, das einer Person unentgeltlich übertragen wurde, beispielsweise gespendet wurde, kann ein Rechtfertigungsanspruch geltend gemacht werden.
Gegenstand des Rechts auf Rechtfertigung
Der Eigentümer des Grundstücks oder sein Bevollmächtigter hat das Recht, einen Rechtsbehelfsanspruch zu erheben. In diesem Fall muss der Anspruchsberechtigte sein Recht nachweisen. Dazu ist es erforderlich, vor Gericht einen Auszug aus dem einheitlichen staatlichen Immobilienregister vorzulegen. Die Ausnahme bilden die im Gesetz Nr. 281-FZ, Art. 69.
Das Eigentum an beweglichen Sachen kann auf der Grundlage des vorgelegten Kaufvertrages bestätigt werden, nach dem der jetzige Eigentümer es vom vorherigen erworben hat. Die folgenden Tatsachen sind außerdem erforderlich, um die Behauptung zu beweisen:
- Der Kläger hat ein Eigentumsrecht an der streitigen Sache. Stellt das Gericht fest, dass das Verfügungsrecht über die Immobilie durch eine nichtige Transaktion erworben wurde, wird das Eigentumsrecht verweigert.
- Es muss festgestellt werden, dass der Beklagte Eigentümer der streitigen Sache ohne Rechtsgrundlage ist. Es darf keine Einigung zwischen den Streitparteien geben.
- Auch das Fehlen oder unvollständige Vorliegen einer der vorstehenden Voraussetzungen gilt als Verweigerung der Befriedigung des Anspruchs.
Die Ablehnung oder Befriedigung einer Forderung hat ausschließlich vor Gericht zu erfolgen.
Bestätigung von Aktien
Aktien werden als Wertpapiere auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 39-FZ vom 22.04.1996 eingestuft, Aktien werden nur in unverbriefter Form ausgegeben und werden laut Gesetz (Artikel 128 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation) als Gegenstände eingestuft von Eigentumsrechten.
Wurden die Wertpapiere von einem Urheberrechtsinhaber auf einen anderen Inhaber übertragen, so ist auf Grundlage von Art. 149.3 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation kann erstere eine ähnliche Rückgabe von Wertpapieren sowie die Erstattung der für diese Operation aufgewendeten Kosten verlangen.
Was ist zu rechtfertigen
Damit die Immobilie für die Rechtfertigung geeignet ist, müssen bestimmte Faktoren dafür festgelegt werden:
- Rechtfertigungseigentum muss unbedingt individuell definierte Eigenschaften haben. Wenn die Eigenschaft generische Merkmale aufweist, muss sie individualisiert werden.
- Das Eigentum befindet sich zum Zeitpunkt der Anhörung physisch im Besitz einer anderen Person.
- Der Kläger hat gemäß dem festgelegten Verfahren sein Eigentumsrecht an der Immobilie nachgewiesen.
- Der Kläger hat nachgewiesen, dass ihm der Streitgegenstand rechtswidrig entzogen wurde.
- Zwischen der Klägerin und der Beklagten besteht kein Vertragsverhältnis.
Gegenstand der Rechtfertigung im Rahmen der Gerichtsverhandlung können sowohl Wertpapiere als auch Bargeld sein.
Rechtfertigung und Wiedergutmachung
Rechtfertigungs- und Restitutionsansprüche haben eine unterschiedliche Rechtsnatur und subjektive Zusammensetzung.
Rechtfertigung ist eine Anfechtung von Eigentum, das von einem anderen Urheberrechtsinhaber illegal genutzt wird. Wenn die Immobilie nicht vom Eigentümer, sondern von einem Subjekt ohne Autorität erworben wurde, sprechen wir von einer Rechtfertigung. Der Eigentümer der Liegenschaft oder sein Bevollmächtigter hat das Recht, die Geltendmachung der streitigen Liegenschaft zu beantragen.
Unter Restitution wird die Wiederherstellung der Stellung der Parteien verstanden, die ihnen vor Abschluss eines unwirksamen Geschäfts abgetreten wurde. Beansprucht eine Partei die Rückgabe von Eigentum, von dem sie annimmt, dass es von einem anderen Nutzer auf der Grundlage einer rechtswidrigen Transaktion erlangt wurde, dann enthält der Anspruch spezifische Herausgabeansprüche. Das dominierende Merkmal wird in diesem Fall die Eintragung von Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien sein, die während des Treffens für ungültig erklärt wurden.
Der rechtliche Ursprung beider Methoden der Rückgabe des strittigen Eigentums schließt ihre gleichzeitige Verwendung aus.
Regeln für die Erstellung eines Anspruchs
Es gibt bestimmte Regeln, nach denen ein Rechtfertigungsanspruch erstellt werden muss. Der Antrag muss unbedingt die Rechtsgrundlage für seine Einreichung enthalten. Für eine Klagebegründung sind dies:
- Informationen über die Umstände, unter denen das Eigentum aus dem Besitz des Anspruchstellers übertragen wurde (diese Informationen sollten ein bestimmtes Datum enthalten);
- die Umstände, unter denen der Beklagte die Immobilie in Besitz genommen hat, sofern sie dem Kläger allgemein bekannt sind;
- ein Hinweis auf das Fehlen vertraglicher Beziehungen in Bezug auf das strittige Eigentum zwischen den beiden Parteien.
Als Anlage zur Klageschrift ist ein Auszug aus der USRR beizufügen, bei Immobilien - Urkunde über die Eintragung von Rechten, unter anderem - Unterlagen über den Erwerb. Außerdem muss der Rechtfertigungsanspruch folgende Angaben enthalten:
- Passdaten beider Parteien;
- Kontaktdaten des Klägers;
- die Kosten des Anspruchs;
- Besitzurkunde;
- Liste der beigefügten Dokumente;
- Datum und Unterschrift des Klägers.
Dem Antrag muss ein Dokument (Quittung) beigefügt werden, das die Zahlung der Rechtsdienstleistungen und der staatlichen Gebühren bestätigt. Die Höhe der staatlichen Abgabe hängt direkt von der Höhe der Klageschrift ab.
Rechtfertigungsansprüche, bei denen der Streitgegenstand ein bewegliches Vermögen ist, müssen bei einem Gericht am Wohnsitz des Beklagten geltend gemacht werden. Handelt es sich bei dem Streitgegenstand um eine Immobilie oder ein Grundstück, so ist die Klageerhebung bei einem Gericht am Ort dieser Liegenschaft zulässig.
Fall aus der Gerichtspraxis
Das Gericht prüfte einen Rechtfertigungsanspruch für die illegale Nutzung eines Privathauses. Nach den Unterlagen des Falles wurde zwischen Smirnova und Smirnov ein Kauf- und Verkaufsvertrag für ein Privathaus mit einer Gesamtfläche von 50,1 qm abgeschlossen. Der Vertrag wurde offiziell beim Katasteramt registriert.
Aufgrund des rechtlichen Eigentums beschloss Smirnova, das Haus zu reparieren. Aber als die Frau den Raum betrat, stellte sich heraus, dass Ivanova dort lebte. Smirnova hat der Nutzung des Grundstücks nicht zugestimmt. Sie reichte bei Gericht eine Rechtfertigungsklage ein, in der sie ihre Forderungen nach Freigabe ihres Wohnraums rechtskräftig darlegte.
Ivanova wiederum reichte einen Antrag ein, den Fall ohne ihre Anwesenheit zu prüfen. Das Gericht hat die Ansprüche von Smirnova vollständig befriedigt.