Die Spende eines Autos impliziert eine Vereinbarung zwischen dem Spender und dem Empfänger durch den Abschluss einer Vereinbarung zwischen ihnen. Das Verfahren zur Ausführung dieser Vereinbarung hängt von den Kosten des Fahrzeugs ab.
Anweisungen
Schritt 1
Sie können mündlich verschenken. Die Übergabe des Geschenks erfolgt durch Übergabe, symbolische Übergabe (Rückgabe von Schlüsseln, Dokumenten etc.) oder durch Übergabe von Eigentumsdokumenten. Der Vertrag muss geschlossen werden, wenn mindestens eine der Parteien eine juristische Person ist und der Transaktionsbetrag das 10-fache des Mindestlohns übersteigt.
Schritt 2
Achten Sie beim Abschluss der mündlichen Spendentransaktion darauf, dass während des Vorgangs selbst Zeugen oder andere mögliche Beweise (Videoaufzeichnung usw.) vorhanden sind. Dies wird dazu beitragen, dass Sie nicht betrogen werden.
Schritt 3
Wenn möglich, erstellen Sie dann einen Vertrag schriftlich, um Komplikationen in der Zukunft zu vermeiden. Zum Beispiel bei der Registrierung eines gespendeten Autos.
Schritt 4
Geben Sie im Vertrag die wichtigsten Merkmale des Fahrzeugs an (Karosserienummer, Modell, Motorleistung, Fahrzeugtyp usw.). Geben Sie den Namen des Dokuments an, auf dessen Grundlage das Auto dem Spender gehört. Dies kann eine Bescheinigung über die Zulassung eines Kraftfahrzeugs, eine Kontobescheinigung, eine Bescheinigung über das Erbrecht sein. Besprechen Sie vorab die Frage, wer alle Kosten im Zusammenhang mit der Registrierung trägt. Wenn möglich, ist es wünschenswert, den Wert des Geschenks anzugeben. Der Vertrag wird von beiden Parteien unterzeichnet.
Schritt 5
Bei der Registrierung ist keine notarielle Beglaubigung erforderlich, das gesamte Dokument wird in einfacher Schrift erstellt. Autospendeverträge unterliegen nicht der staatlichen Registrierung, die nur für Immobilien vorgesehen ist.
Schritt 6
Das geschenkte Auto muss bei der Verkehrspolizei am Wohnort des Besitzers angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag mit voller Zustimmung der Parteien gekündigt werden kann. Ist die Haupturkunde notariell beglaubigt, so bedarf auch der Aufhebungsvertrag einer notariellen Beglaubigung.