Dienstleistungsvertrag Abschließen: So Geht's Richtig

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Dienstleistungsvertrag Abschließen: So Geht's Richtig
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Anonim

Ein Dienstleistungsvertrag ist eine Vereinbarung, unter der sich eine Partei (der Leistungserbringer) verpflichtet, bestimmte Dienstleistungen auf Anweisung der anderen Partei (des Kunden) zu erbringen (um irgendwelche Handlungen oder Tätigkeiten auszuführen) und der Kunde wiederum, verpflichtet sich, diese zu bezahlen.

Dienstleistungsvertrag abschließen: So geht's richtig
Dienstleistungsvertrag abschließen: So geht's richtig

Anweisungen

Schritt 1

Eine wesentliche Bedingung eines Dienstleistungsvertrages ist dessen Inhalt, denn ohne dessen Bezeichnung wird der Abschluss dieses Vertrages unmöglich. Als Gegenstand definiert das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation "die Erbringung von Dienstleistungen (die Durchführung bestimmter Handlungen oder die Durchführung bestimmter Aktivitäten)", wodurch den Teilnehmern des Zivilverkehrs die Wahlfreiheit gegeben wird. Das Thema kann also Medizin, Audit, Beratung, Information und viele andere Arten von Dienstleistungen sein. Aus der Natur dieses Vertragstyps folgt, dass der Vertrag selbst als nicht geschlossen gilt, wenn die Vertragsbedingungen nicht zwischen den Parteien vereinbart werden.

Schritt 2

Eine wichtige Vertragsbedingung sowohl für die eine als auch für die andere Partei ist auch die Frage der Zahlung. Höhe, Frist und Verfahren der Zahlung (um unnötige Streitigkeiten in Zukunft zu vermeiden) müssen zwischen den Parteien bei Abschluss vereinbart werden. Je nach Wunsch der Parteien werden auch andere Bedingungen vereinbart, wie Fristen, Verfahren und Form der Berichte über die geleistete Arbeit etc.

Schritt 3

Nachdem Sie alle für Sie interessanten Bedingungen vereinbart haben, können Sie einen Vertrag abschließen. Sie muss schriftlich (in Form eines einzigen Dokuments) ausgeführt und von den Parteien unterzeichnet werden. Der Vertrag (wenn er zwischen juristischen Personen geschlossen wird) muss zusätzlich zur Unterschrift des Leiters der Organisation (der in seinem Namen handelt) versiegelt und versiegelt werden.

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