Der Begriff „Rechtswissenschaft“leitet sich vom lateinischen Wort iurisprudentia ab, das sich aus den Wörtern iuris (Recht) und prudential (Wissen, Wissenschaft) ableitet. Dieses Konzept kam zuerst als "Rechtsprechung" in die russische Sprache. Und wenn letzteres Konzept nun mit dem Schulfach verbunden wird, dann ist die Rechtswissenschaft die Rechtswissenschaft, die an Hochschulen gelehrt wird.
Anweisungen
Schritt 1
Das "Große Rechtslexikon" definiert die Rechtswissenschaft als "eine Sozialwissenschaft und Spezialität, die das Recht als besonderes System gesellschaftlicher Normen sowie die rechtlichen Organisations- und Tätigkeitsformen von Staaten, das politische System der Gesellschaft untersucht". Eine andere Definition der Rechtswissenschaft ist: "die theoretische Form und Methode der Organisation von Rechtswissen." Mit diesem Wissen sind Anwälte gefordert, die Rechtsstaatlichkeit zu sichern und die Umsetzung von Rechtsnormen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu überwachen.
Schritt 2
Durch das Studium an einer Hochschule der entsprechenden Richtung erwirbt der angehende Jurist grundlegende und spezielle Kenntnisse im Bereich der Rechtswissenschaft. An einigen Universitäten beginnen die Fachrichtungen ab dem ersten Studienjahr, an anderen ab dem zweiten oder dritten Studienjahr. Auch der Zeitpunkt der Ausbildung von Spezialisten in diesem Bereich variiert. Universitäten bieten zwei Studiengänge im Fachgebiet "Rechtswissenschaft" an: nach dem ersten werden Juristen fünf Jahre lang ausgebildet und ein Fachdiplom ausgestellt, nach dem zweiten - sechs Jahre unter Berücksichtigung der Anforderungen der Bologna-Deklaration - Bachelor (4 Jahre) und Master (2 des Jahres). Einige juristische Fakultäten kombinieren diese beiden Programme und bieten den Bewerbern eine Wahl.
Schritt 3
Die Rechtswissenschaft als Spezialität hat mehrere Spezialisierungen in ihrer Struktur. Sie unterscheiden sich in der Reihe der untersuchten Disziplinen, die die Berufswahl in zukünftigen Tätigkeiten beeinflussen. Die Schwerpunkte der Rechtswissenschaft sind:
- staatliche und rechtliche;
- Zivilrecht;
- internationales Recht;
- Strafrecht.
Schritt 4
Im Rahmen der Rechtswissenschaft sowie einer gesonderten, konkreten Vertiefung werden folgende Disziplinen studiert: Internationales Sicherheitsrecht, Zeitgenössische Probleme des Völkerrechts, Aktuelle Probleme des Völkerrechts, Internationales Menschenrechtsrecht etc.