Gemäß dem Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 1313 wird die Registrierung von gemeinnützigen Organisationen (NCO) in der Russischen Föderation vom Justizministerium der Russischen Föderation oder seiner territorialen Körperschaft (Justizministerium) durchgeführt von Russland). Das Verfahren zur Registrierung eines Unteroffiziers wird durch das Bundesgesetz „Über den Staat. Registrierung einzelner Unternehmer und juristischer Personen "mit den im Bundesgesetz" über nichtkommerzielle Organisationen" vorgesehenen Besonderheiten.
Anweisungen
Schritt 1
Sie sollten die Registrierung eines Unteroffiziers innerhalb von 3 Monaten nach der Entscheidung zur Gründung eines Unteroffiziers beim Justizministerium beantragen. Der Kreis der antragstellenden Personen bestimmt sich nach Artikel 9 des Bundesgesetzes „Über den Staat. Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern“.
Schritt 2
Um ein HCO zu registrieren, müssen Sie die folgenden Dokumente einreichen:
- Antrag in der vorgeschriebenen Form;
- 3 Kopien der Gründungsdokumente (Originale);
- Entscheidung über die Bildung eines Unteroffiziers und über die Genehmigung der Gründungsdokumente (2 Kopien);
- Angaben zu den Gründern (2 Exemplare);
- eine Quittung über die Zahlung der staatlichen Abgabe;
- Informationen über den Standort des ständigen Organs der gemeinnützigen Organisation, über das die Kommunikation erfolgt.
Schritt 3
In einigen Fällen ist es erforderlich, andere Dokumente im Sinne von Artikel 13.1 des Bundesgesetzes „Über nichtkommerzielle Organisationen“einzureichen. Neben den im Gesetz aufgeführten Dokumenten hat das Justizministerium keinen Anspruch auf weitere Dokumente.
Schritt 4
Die Unterlagen können vom Antragsteller persönlich, postalisch, mittels elektronischer Kommunikationsmittel eingereicht werden. In jedem Fall ist das Justizministerium verpflichtet, dem Antragsteller über die eingereichten Unterlagen eine Quittung auszustellen.
Schritt 5
Liegen keine Verweigerungsgründe vor, entscheidet das Justizministerium innerhalb von 10 Werktagen (zwei volle Wochen) ab dem Tag des Eingangs der Unterlagen durch den Antragsteller über die Registrierung einer gemeinnützigen Organisation und übermittelt an die Steuerbehörden die für die Steuerbehörden erforderlichen Informationen und Unterlagen eine entsprechende Eintragung im Vereinigten Staat vorgenommen hat. Register der juristischen Personen. Die Aufzeichnung erfolgt innerhalb von 5 Werktagen ab dem Tag, an dem die Unterlagen und Informationen vom Justizministerium eingegangen sind. Innerhalb des nächsten Arbeitstages muss die Steuerbehörde dem Justizministerium mitteilen, dass die Eintragung in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen erfolgt ist. Innerhalb von drei Werktagen danach stellt das Justizministerium dem Antragsteller eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung einer gemeinnützigen Organisation aus.