Erbschaft ist das nach dem Tod des Erblassers verbleibende Vermögen, das per Gesetz zu gleichen Teilen auf die Erben aufgeteilt oder durch Testament übertragen wird. Um eine Erbschaft zu eröffnen, ist es notwendig, eine Reihe von Dokumenten zu sammeln und bei einem Notariat im Bereich des letzten Wohnsitzes des Erblassers oder in dem Bereich zu beantragen, in dem sich der wertvollste Anteil der Immobilie befindet.
Notwendig
- - Antrag bei einem Notar;
- - der Pass;
- - eine Kopie der Sterbeurkunde;
- - Bescheinigung des Wohnsitzes des Erblassers;
- - eine Kopie der Heiratsurkunde des Erblassers;
- - Geburtsurkunde des Erben und Erblassers;
- - Dokumente für unbewegliches und bewegliches Vermögen;
- - eine Bestandsaufnahme des restlichen Eigentums;
- - ein Auszug aus dem BTI für Immobilienobjekte;
- - eine Kopie des Katasterplans der Immobilien;
- - je nach Situation können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Anweisungen
Schritt 1
Es ist unmöglich, automatisch Erbe zu werden. Beantragt einer der Erben die Annahme der Erbschaft nicht, wird das gesamte Vermögen zu gleichen Teilen auf die Erben aufgeteilt, die die Erbschaft angenommen haben. Sie können Ihren Anteil auch schriftlich abgeben und entweder zugunsten einer oder mehrerer anderer Personen aufgeben.
Schritt 2
Ein Notar ist zur Entgegennahme von Urkunden und zur Eröffnung eines Erbfalls verpflichtet, auch wenn der oder die Erben zum Zeitpunkt der Eröffnung nicht über die erforderlichen Urkunden oder Teile davon verfügen. Außerdem ist der Notar verpflichtet, die Sammlung fehlender Dokumente zu erleichtern und bei den erforderlichen Behörden einen Antrag auf Beschaffung zu stellen.
Schritt 3
Von den Dokumenten, die Sie benötigen: eine Sterbeurkunde des Erblassers, eine Bescheinigung über den Wohnsitz des Erblassers, alle Eigentumsurkunden an unbeweglichem und beweglichem Vermögen, ein Inventar des übrigen Vermögens, Geburtsurkunden des Erblassers und Erbe, eine Kopie der Heiratsurkunde, falls der Erblasser seinen Nachnamen geändert hat, ein Auszug aus der VZTA, eine Kopie des Katasterplans der Liegenschaft, falls vorhanden.
Schritt 4
Nach 6 Monaten wird ein Erbschein ausgestellt, wenn bis zu diesem Zeitpunkt alle zu Lebzeiten des Erblassers gezeugten Erben geboren sind. Ist einer der Erben noch nicht geboren, warten alle länger, bis alle zu Lebzeiten des Erblassers gezeugten Kinder geboren sind.
Schritt 5
Die Erbschaft wird unter den Erben unter Berücksichtigung des jeweils im Testament festgelegten Anteils oder zu gleichen Teilen auf freiwilliger Basis aufgeteilt. Können sich die Erben nicht auf eine gemeinsame Meinung einigen und die Erbschaft friedlich teilen, werden alle Streitigkeiten im Schiedsgericht beigelegt und ein Erbschein wird erst nach einer gerichtlichen Entscheidung auf der Grundlage eines Beschlusses ausgestellt.