Der Tod des Gläubigers erlischt keineswegs die Zahlungspflicht des Schuldners. Es besteht jedoch kein Grund zur Eile, um die Schulden zu begleichen. Zunächst müssen die gesetzlichen Erben des Verstorbenen ermittelt werden.
Es ist notwendig
Quittungen oder Kontoauszüge
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie vom Tod des Gläubigers erfahren, setzen Sie die Zahlungen aus. Dies bedeutet nicht, dass Ihre Schulden abgeschrieben werden. Da jedoch die Erben des Verstorbenen die Rechtsnachfolger sind, muss zunächst deren Identität festgestellt werden. Beachten Sie, dass es neben gesetzlichen Erben auch Erben durch Testament geben kann.
Schritt 2
Innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Gläubigers werden Ihre Schulden eingefroren. Während dieser Zeit müssen die Erben in ihre gesetzlichen Rechte eintreten. Nachdem einer oder mehrere von ihnen die entsprechenden Urkunden vom Notar erhalten haben, haben sie das Recht, bei Ihnen das Inkasso zu beantragen.
Schritt 3
Akzeptieren Sie keine Ansprüche von Erbschaftsklägern vor deren Eintragung. Wenn es mehrere Erben gibt, kann ein Problem auftreten - mit wem genau bezahlt werden soll. Sie können vor Gericht gehen, um dieses Problem zu lösen. Machen Sie eine Klageschrift, in der Sie eine Vorgeschichte Ihres Falls angeben und ein neues Zahlungsverfahren beantragen. Dasselbe sollten Sie tun, wenn Ihre Schuldverpflichtungen Verzugszinsen bedeuten.
Schritt 4
Bereiten Sie sich auf Ihre Probe vor. Suchen Sie nach Belegen oder Kontoauszügen, die bereits getätigte Zahlungen belegen. Wenn Sie mit der Entscheidung des Gerichts nicht zufrieden sind, können Sie Berufung einlegen und eine erneute Prüfung des Falles einleiten.
Schritt 5
Nachdem Sie einen neuen Kreditgeber identifiziert haben, können Sie den Vertrag in seinem Namen neu verhandeln. Verlangen Sie nach der Schlussabrechnung eine Quittung über die vollständige Erfüllung Ihrer Kreditverpflichtungen. Bestätigen Sie die Quittung bei einem Notar – bei finanziellen Streitigkeiten oder dem Auftreten neuer Erben schützt dieses Papier Ihre Rechte.
Schritt 6
Wenn der verstorbene Gläubiger keine direkten Erben hat, sollten Sie nicht überstürzt herausfinden, wem Sie das Geld zurück schulden. Beitreibungspflichten liegen bei den Gläubigern. Vielleicht erhalten Sie nach einiger Zeit eine Vorladung, in der über das Schicksal Ihres Darlehens entschieden wird.