Die sich schnell ändernden Regeln für die Beitragsberechnung führen zu Änderungen der an die FIU einzureichenden Meldeformulare, die sich nicht nur qualitativ, sondern auch quantitativ ändern. Ab dem 1. Quartal 2014 ist beim PFR ein neues, kombiniertes Formular RSV-1 einzureichen.
Es ist notwendig
- 1. Daten zur Gehaltsabrechnung der Mitarbeiter für den Berichtszeitraum;
- 2. Persönliche Daten der Mitarbeiter: vollständiger Name, SNILS-Nummer;
- 3. Daten zu den aufgelaufenen Versicherungsprämien für den Berichtszeitraum;
- 4. Daten zur Zahlung der Versicherungsprämien für den Berichtszeitraum;
- 5. Daten zur Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter für den Berichtszeitraum.
Anleitung
Schritt 1
Seit 2014 ist eine Meldung an die Pensionskasse auf dem Formular RSV-1 erforderlich, das nun im geänderten Format die Daten aller früher einzureichenden Meldeformulare enthält. Die meisten Buchhaltungsprogramme haben bereits die Möglichkeit implementiert, auf der Grundlage der bereits eingegebenen Daten eine neue RSV-1 zu bilden, sodass die Erstellung von Berichten nicht schwierig ist. Ansonsten ist es möglich, ein Programm zur manuellen Erfassung von Berichten herunterzuladen und zu installieren.
Schritt 2
Füllen Sie Abschnitt 6 RSV-1 aus. Hier werden die persönlichen Daten des Mitarbeiters, die Dienstzeit und die Höhe der Rückstellungen für jeden Mitarbeiter angegeben. Es ist zu beachten, dass, wenn ein Arbeitnehmer zusätzlich an einer zivilrechtlichen Tätigkeit beteiligt war, diese Angaben in einer gesonderten Zeile in den Rückstellungen des Arbeitnehmers erfasst werden müssen. Auch der Meldezeitraum und die Art der Formularkorrektur werden hier vermerkt.
Schritt 3
Füllen Sie bei Bedarf die Abschnitte 3-5 aus.
Schritt 4
Füllen Sie Abschnitt 2 - Berechnung der Versicherungsprämien aus. Hier müssen Sie den Gesamtbetrag der Mitarbeiterrückstellungen auf monatlicher Basis für drei Monate des Berichtszeitraums und ab Beginn des Abrechnungszeitraums angeben, Beträge, die die Bemessungsgrundlage für die Versicherungsprämien reduzieren, Beträge, die die maximale Bemessungsgrundlage für die Versicherung überschreiten Prämien. Berechnung der Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien nach den oben genannten Daten aus Gebühren, die den Grenzwert der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten, die Höhe der Beitragsberechnung aus dieser Bemessungsgrundlage für den Berichtszeitraum und periodengerecht ab Beginn der Abrechnung Zeitraum. Auch in diesem Abschnitt ist die Höhe der Beiträge aus Rückstellungen anzugeben, die den maximalen Basiswert überschreiten.
Schritt 5
Füllen Sie Abschnitt 1 des RSV-1-Formulars aus. Geben Sie hier die Daten zum Saldo der ausstehenden Beiträge zu Beginn und am Ende des Abrechnungszeitraums, die Höhe der veranlagten Beiträge ab Beginn des Abrechnungszeitraums und für die letzten drei Monate sowie die Höhe der zu Beginn gezahlten Beiträge an des Abrechnungszeitraums und der letzten drei Monate.
Schritt 6
Füllen Sie die Titelseite des RSV-1-Formulars aus. Seit 2014 ist es nicht mehr erforderlich, auf dem Titelblatt die OGRN und OKATO der Organisation anzugeben, sondern das Feld „Art der Anpassung“auszufüllen.