Die Einzelheiten der Berechnung der Urlaubstage richten sich nach der geltenden Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation. Feiertage werden in Kalendertagen berechnet, ihre Dauer ist nicht durch die Höchstgrenze begrenzt, die Berechnung der Dienstzeit für die Urlaubszuteilung erfolgt jedoch nach besonderen Regeln.
Alle Mitarbeiter haben das Recht auf Jahresurlaub und bezahlten Zusatzurlaub, aber Organisationen machen bei der Berechnung ihrer Dauer oft verschiedene Fehler und Verstöße. Mitarbeiter hingegen können die Verletzung ihrer eigenen Rechte nicht verhindern, da sie nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügen. So bestimmt das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation, dass die Urlaubsdauer in Kalendertagen berechnet wird und keine Höchstgrenze hat. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzlichen Urlaub (z. B. bei Arbeiten mit unregelmäßiger Arbeitszeit, aus anderen Gründen), ist deren Dauer mit dem jährlichen Haupturlaub aufzusummieren. Dies bedeutet, dass die Organisation verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer alle ihm zustehenden Urlaubstage ohne Verrechnung oder Ausnahmen zu gewähren.
Weitere Funktionen zur Urlaubsberechnung
Da die Urlaubsdauer in Kalendertagen berechnet wird, werden die freien Tage des Mitarbeiters in den Urlaub eingerechnet und mitgerechnet. Dies gilt jedoch nicht für arbeitsfreie Feiertage, die von den gesamten Kalendertagen des Urlaubs ausgeschlossen werden sollten. Fällt der Urlaub also auf einen gesetzlichen Feiertag oder auf mehrere Tage, muss dieser Urlaub um die entsprechende Anzahl Tage verlängert werden. Zu den Feiertagen zählen nicht nur die Tage, die im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegt sind, sondern auch bestimmte religiöse Feiertage, die in einigen Teilstaaten der Russischen Föderation staatlichen Feiertagen gleichgestellt sind.
Funktionen zur Berechnung der Dienstzeit für den Urlaub
Auch die Berechnung der Dienstzeit, die dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, den nächsten Urlaub in Anspruch zu nehmen, unterscheidet sich in einer gewissen Besonderheit. Die angegebene Dienstzeit umfasst also nicht nur die Zeit der tatsächlichen Arbeit, sondern auch Zeiten der Erhaltung des Durchschnittsverdienstes (Ferien sowie Wochenenden, Feiertage, vorübergehende Behinderung), die Zeit der erzwungenen Abwesenheit, die zulässig war, als ein Arbeitnehmer wurde rechtswidrig entlassen. Hat der Arbeitnehmer die obligatorische ärztliche Untersuchung ohne eigenes Verschulden nicht bestanden, wird auch der Zeitraum seiner Suspendierung auf diese Dienstzeit angerechnet. Schließlich umfasst es auch unbezahlten Urlaub, dessen Gesamtdauer 14 Kalendertage jährlich nicht überschreiten sollte. Gleichzeitig darf nicht mit der Berücksichtigung von Zeiten, in denen der Arbeitnehmer aus unzumutbaren Gründen von der Arbeit abwesend war, Zeiten einer vom Arbeitnehmer selbst verschuldeten Unterbrechung oder Elternzeit in die Dauer des Urlaubs gerechnet werden.