Miete ist die Überlassung einer Immobilie durch eine Person (den Mieter der Miete) zur persönlichen Verfügung einer anderen Person (dem Zahler), die regelmäßig einen bestimmten Geldbetrag für diese Immobilie zahlt. Heutzutage wird am häufigsten die Wohnungsmiete erstellt.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie Rentenempfänger sind, suchen Sie sich eine Person, die bereit ist, Ihre Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen zur eigenen Verfügung zu stellen. Es ist wichtig, dass diese Person zahlungsfähig ist. Dadurch werden in Zukunft viele Probleme vermieden. Der Anstand der Person, die die Miete zahlt, sollte bei Ihnen auf keinen Fall Zweifel aufkommen lassen. Wenn Sie Rentenzahler sind, bestimmen Sie selbst, wie Sie davon profitieren können.
Schritt 2
Jetzt direkt über die Registrierung des Mietvertrages. Phase eins - Sammeln Sie alle notwendigen Dokumente, nämlich: einen Schenkungs- oder Kaufvertrag, zwei Zertifikate, die erste - für das Eigentum, die zweite - über das Erbrecht sowie andere Dokumente im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung. Bestellen Sie ein Zertifikat beim BTI. Stellen Sie sicher, dass Sie die Zustimmung Ihres Ehepartners zum Abschluss eines Rentenvertrags notariell beglaubigen. Machen Sie Kopien Ihres Hausbuchauszugs und Ihres persönlichen Bankkontos. Sie benötigen auch Pässe, sowohl Ihre als auch die der anderen Vertragspartei.
Schritt 3
Finden Sie einen guten und zuverlässigen Notar, um Ihre Transaktion zu dokumentieren. Es liegt auch in der Verantwortung des Notars, beiden Parteien alle möglichen Folgen einer solchen Transaktion zu erläutern.
Schritt 4
Registrieren Sie die Vereinbarung beim Federal Registration Service. Dort erhalten Sie eine Quittung in Ihre Hände, in der eine Bestandsaufnahme der über Sie akzeptierten Dokumente vorgenommen wird.
Schritt 5
Bitte beachten Sie, dass nur Einzelpersonen eine Miete erhalten können. Es ist zulässig, die Miete sowohl zu Gunsten der Person zu zahlen, die das Eigentum überträgt, als auch zu Gunsten eines im Vertrag zu bestimmenden Dritten. Für den Fall, dass die Wohnung im Besitz der älteren Ehegatten ist, ist eine lebenslange Zahlung zugunsten mehrerer Bürger zulässig, die den gleichen Anteil an der Miete haben. Stirbt einer der Ehegatten, so geht sein Anteil an der Miete an den überlebenden Empfänger, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht. Im Falle des Todes des letzten Empfängers erlöschen alle Verpflichtungen zur Zahlung der Miete.