So Melden Sie Eine Wohnung An

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So Melden Sie Eine Wohnung An
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Video: So Melden Sie Eine Wohnung An

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Anonim

Nach dem Kauf einer Wohnung und der Eintragung von Eigentumsrechten müssen Sie die Immobilie auf Ihren Namen im BTI eintragen lassen. Im Katasterpass wird die Tatsache der Eigentumsübertragung festgehalten und der neue Name des Eigentümers der Immobilie eingetragen.

So melden Sie eine Wohnung an
So melden Sie eine Wohnung an

Notwendig

  • -Pass für alle Besitzer
  • -Antrag beim VZTA
  • -Bewerbung beim Wohnungsamt
  • -Bescheinigung über die Zusammensetzung der Familie zur Berechnung der Miete
  • - Titeldokument für die Wohnung
  • -der Kaufvertrag

Anleitung

Schritt 1

Wenden Sie sich mit den Unterlagen an die BTI und schreiben Sie eine Erklärung zur Namensänderung des Wohnungseigentümers im Katasterpass. Dies muss unmittelbar nach der Eintragung der Schutzrechte erfolgen. Fügen Sie Ihren Personalausweis, Kaufbeleg und Eigentumsnachweis bei. Alle Hausbesitzer müssen sich persönlich bewerben, mit Ausnahme von minderjährigen Kindern. Ist eine persönliche Beantragung nicht möglich, können Sie aufgrund einer notariell beglaubigten Vollmacht für die Miteigentümer tätig werden. Die Tatsache der Transaktion und der Eigentumsübertragung wird festgehalten und der Name oder die Namen der Eigentümer werden im Katasterpass der Wohnung geändert.

Schritt 2

Sie müssen die Immobilie nicht beim Finanzamt registrieren lassen. Das müssen der BTI-Service und die staatliche Meldestelle für Sie übernehmen. Die Frist für die Benachrichtigung des Steuerdienstes über den Eigentümerwechsel einer Immobilie beträgt 10 Tage Sie erhalten eine Benachrichtigung per Einschreiben, dass der Eigentümerwechsel feststeht und die Steuern für die Wohnung werden an Ihren Namen gesendet. Wenn Sie eine Wohnung aufgrund einer Nachricht von denselben Diensten verkaufen, werden die Steuern für Immobilien eingestellt.

Schritt 3

Informieren Sie das Wohnungsamt und den Stromlieferanten über den Erwerb einer Wohnung und die Registrierung auf Ihren Namen. Die Miete wird auf Ihren Namen und nach der Zusammensetzung Ihrer Familie gesendet. Die Abonnentenabteilung des Energieversorgungsunternehmens erstellt eine Abrechnung für den Wohnungswechsel und schließt mit Ihnen einen Vertrag über die Stromlieferung ab.

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